Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Untermietvertrag mit dem ortsansässigen Künstler soll fortgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird gebeten bei der Verlängerung / bei einem Neuabschluss des Untermietvertrages zu unterstützen.

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Erläuterung

Die Sitzungen des Ortsbeirates Golm werden seit der Wahlperiode 2019 -2024 im EG - Seminarraum des Golm Innovationszentrums GmbH (GO:IN) durchgeführt. Anlass für die Änderung des Tagungsortes waren die im Vergleich zum Standort Reiherbergstraße 31 bessere Erreichbarkeit des Sitzungsortes, die durch das Standortmanagement zur Verfügung gestellten technischen Voraussetzungen für die Online-Bürgerbeteiligung sowie der barrierefreie Zugang zum Sitzungsraum.

 

Der Ortsbeirat hat das Nutzungsrecht über das Gemeindebüro („Mietvertrag“) und kommt aus dem Ortsteilbudget für den Mietzins und die Betriebskosten auf. Da das ehemalige Gemeindebüro nicht mehr für Sitzungen des Ortsbeirates genutzt wurde, wurde es in Abstimmung mit dem Vermieter, dem Kommunalen Immobilien Service, an einen ortsansässigen Künstler als Atelier untervermietet, so dass die Ausgaben durch die Einnahmen aus dem Untermietvertrag (Rückerstattung in das Ortsteilbudget) gedeckt werden. So bleibt perspektivisch der Zugriff auf die Immobilie für den Ortsbeirat kostenneutral gesichert.

 

Der Untermietvertrag endete formal zum 30.06.2024. Der Untermieter ist jedoch an der Fortführung des Vertrages interessiert.

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