Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

  1. die Webseite (Inhaberin Landeshauptstadt Potsdam) mit dem dazugehörigen E-Mail-Postfach in der aktuellen Wahlperiode zu nutzen.

 

  1. Für die fortlaufenden Wartungs- und Pflegekosten der von der Landeshauptstadt Potsdam für den Ortsteil Golm zur Verfügung gestellten Webseite und eines zugehörigen E-Mail-Postfaches stellt der Ortsbeirat Golm aus dem Sachaufwand zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens der Jahre 2024 ff. mit Wirkung vom 01.10.2024 folgende Finanzmittel zur Verfügung:

 

 

         Monat           Jahresbetrag

  • fortlaufende Wartung und Pflege             77,35 €  928,20 €
  • E-Mail-Postfach     2,00 €   24,00 €

 

Somit gesamt jährlich: 952,20 €

 

Der Beschluss gilt bis zu dem Jahr in dem die Wahlperiode (2024 – 2029) endet.

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Erläuterung

Für Golm wurde in der Wahlperiode 2019-2024 durch die Verwaltung eine Webseite für verschiedene Ortsteile, u.a. Fahrland, aufgesetzt, aber bisher durch den Ortbeirat Golm noch nicht mit Inhalten befüllt.

 

Gemäß Vereinbarung vom 13. Dezember 2021 im Rahmen der Videokonferenz des Oberbürgermeisters von Potsdam, Mike Schubert, mit den Ortsvorstehenden der Ortsteile Potsdams, erhalten die Ortsbeiräte, die dies wünschen, von der Landeshauptstadt Potsdam bis zur Neuwahl des Ortsbeirats die Nutzungsrechte für jeweils eine Domain und zugehörige Webseite zum Zwecke der Kommunikation der Belange des Ortsbeirats.

Die Überlassung der Domain, die Erstellung der Webseite im Redaktionssystem Drupal und die Überlassung der Webseite zur Nutzung erfolgt unentgeltlich.

Weiterhin stellt die Landeshauptstadt Potsdam keine Gebühren für die Mitnutzung des städtischen Webservers in Rechnung.

 

Es müssen jedoch die Kosten für den von der Landeshauptstadt Potsdam für die Webseite abgeschlossenen Wartungs- und Pflegevertrag sowie die Kosten für das zugehörige E-Mail-Postfach vom Ortsbeirat selbst getragen werden.

 

Zu diesem Zweck werden durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung diese Entgelte aus dem jährlichen Ortsteilbudget des Nutzers nach § 46 BbgKVerf einbehalten. Die Abrechnung erfolgt jährlich.

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