Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0878-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Änderung von §8 I Satz 1 in

 

„Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 24.09.2024 in Kraft.“

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Erläuterung

Am 19.06.2024 hat der Landtag das Gesetz des Landes Brandenburg zur Förderung und zum Schutz von jungen Menschen und ihren Familien (Brandenburgisches Kinder- und

Jugendgesetz — BbgKJG) mit Wirkung zum 01.08.2024 beschlossen. Dies bedingt u.a. die vorgelegte Neufassung der Satzung des Jugendamtes.

 

Da im Herbst 2024 auch die Neuwahl des Jugendhilfeausschusses ansteht, dessen Zusammensetzung sich u.a. nach der Satzung des Jugendamtes richtet, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf.

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