Antrag - 24/SVV/0906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Polizei Potsdam den Unfallumstand „Sturz in der Rillenschiene“ als statistisches Merkmal anerkennt, dieses neu einrichtet und in der Unfallstatistik gesondert ausweist.

 

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Erläuterung

Gemäß dem Beschluss DS 23/SVV/0957 „Velosichere Gleise in Potsdam“ wurde die Verwaltung gebeten, einen Zwischenstand zu neuralgischen Punkten zu benennen, an denen Radfahrerinnen und Radfahrer in den Straßenbahngleisen verunfallen. Dafür wurde die Polizei als zuständige Verwaltungseinheit für die Unfallerfassung und Auswertung um eine entsprechende Einschätzung gebeten. Diese hat die Unfälle der Jahre 2019 – 2022 in der Landeshauptstadt Potsdam mit der Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern betrachtet. Dabei ließ sich der Unfallumstand „Sturz in der Rillenschiene“ statistisch nicht als Merkmal eingrenzen.

Dieser Antrag soll dafür sorgen, dass in Potsdam der Unfallumstand „Sturz in der Rillenschiene“ als eigener Unfallumstand anerkannt und von der Polizei für die Potsdamer Fahrrad-Unfallstatistik erfasst und ausgewiesen wird.

 

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Anlagen

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