Antrag - 24/SVV/0893

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass künftig lückenlos kontrolliert wird, ob die mit der Erteilung von Fäll- und von Baugenehmigungen beauflagten Ersatzpflanzungen frist- und fachgerecht durchgeführt wurden und in den ersten fünf Jahren erfolgreich anwachsen.

 

Diese Kontrollen und die dabei festgestellten Mängel sind zu dokumentieren.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität soll ab Mai 2025 regelmäßig Bericht erstattet werden.

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Erläuterung

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch Grundstückseigentümer*innen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Häufig vertrocknen nachgepflanzte Bäume schon innerhalb der Gewährleistungsfrist. Wenn dies durch fehlende Kontrollen nicht festgestellt wird, geht die Unterhaltungspflicht für die Nachpflanzungen nach fünf Jahren auf die Landeshauptstadt Potsdam über.

Der Erhalt des städtischen Baumbestandes ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Stadt auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. In den kommenden Jahren werden wegen Trockenheit und Wassermangel nicht nur viele Bestandsbäume absterben, sondern auch zahlreiche Neupflanzungen scheitern. Durch eine regelmäßige Kontrolle kann die Stadt nicht nur zeitnah Ersatzpflanzungen verlangen, sondern selbst auch wichtige Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Baumarten mit welchem Pflegeaufwand an welchen Standorten gepflanzt werden können.

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Anlagen

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