Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0882-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Drucksache 24/SVV/0882 wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt Eigenmittel in Höhe von 1,75 Mio. € für das Förderprojekt „Gestaltung und Anpassung des öffentlichen Raums im Hinblick auf Klimawandel, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und nachhaltige Pflege“ im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ 2023 bis 2026 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Förderprojekt „Gestaltung und Anpassung des öffentlichen Raums im Hinblick auf Klimawandel, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und nachhaltige Pflege“ den denkmalbezogenen Bau eines Arboretums am Krongut Bornstedt sowie alle Maßnahmen, welche zur Wiederherstellung des steinernen, hitzefördernden Stadtkanals vorgesehen sind bzw. die Wiederherstellung in irgendeiner Weise befördern, zu streichen.

 

Die dadurch freiwerdenden Eigenmittel sollen für Hitzeschutzmaßahmen, z.B. am Alten Markt und/oder zur Reduzierung der Überschwemmungen bei Starkregenereignissen in der Zeppelinstraße verwendet werden.

 

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Erläuterung

Eine Miniatur-Gehölzanlage für 200.000 Euro an einem touristischen Ort, wie dem privat betriebenen Krongut Bornstedt ist keine kommunale Klimaschutzmaßnahme.

Hier werden zweckgebundene Steuermittel Klimawandel, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und nachhaltige Pflege zweckentfremdet, um die Wiederherstellung einer historischen Anlage zu bezahlen. Historische Anlagen wurden allerdings niemals unter dem Gesichtspunkt Klimawandel und Klimafolgenanpassung angelegt. Damit fehlt der Zweckbezug zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“.

 

Dies gilt umso mehr für einen Kanal, der als Entwässerungsgraben zur Havel angelegt wurde und damit das Gegenteil einer Wasserrückhaltung im Sinne der Schwammstadt bewirkt. Ein steinerner Kanal stellt außerdem eine deutliche Vergrößerung der hitzefördernden Flächen dar, was die Hitze im Quartier erhöht und erreicht damit doch nur das Gegenteil dessen, was im Förderprogramm beabsichtigt ist.

Auch hier fehlt also der Zweckbezug zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“.

 

Denkmalpflege ist kein Klimaschutz!

 

Die Gesamtausgaben sollen 7 Mio. € und der kommunale Eigenanteil von 25% (Förderquote 75%) soll 1,75 Mio. € betragen. Die Zuwendungsmittel belaufen sich somit auf bis zu 5,25 Mio. €. Der Eigenanteil in Höhe von 1,75 Mio. € soll aus den Haushaltsansätzen der an den einzelnen Projektmaßnahmen beteiligten Fachbereiche des Geschäftsbereiches 4 finanziert werden.

 

Dieser Beschluss trägt dazu bei, die knappen finanziellen Ressourcen hocheffizient einzusetzen und die knappen Ressourcen durch Fördermittel erheblich zu mehren.

 

 

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