Antrag - 24/SVV/0799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 BbgKVerf werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt:

 

Auf Vorschlag der  

        

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI – 1 Sitz

 

 Mitglied Stellvertreter Nachrücker

 Andreas Walter / Axel Mertens

 

Fraktion CDU – 1 Sitz

 

 Mitglied Stellvertreter Nachrücker

 Burghard Wilcke Michael Schröder /

 

Fraktion SPD – 1 Sitz

 

 Mitglied Stellvertreter Nachrücker

 Denise Leonhardt / Maxi Hoops 

Fraktion AfD – 1 Sitz

 

 Mitglied Stellvertreter Nachrücker

 Klaus Beelitz / /

 

 

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Erläuterung

Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming neu zu wählen.

Gemäß § 6 RegBkPlG besteht die Regionalversammlung aus Regionalräten und Regionalrätinnen und weiteren Vertretungspersonen. Regionalräte und Regionalrätinnen sind die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften und die von den Kreistagen sowie Stadtverordnetenversammlungen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften gewählten Vertretungspersonen.

Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat. Nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörde und der Regionalen Planungsstelle. Ihre erste Wahl, bei der auch mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen ist, findet innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 statt. Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu wählenden Vertretungspersonen ist in der Hauptsatzung nach § 8 festzulegen.

Gemäß der in der Anlage beigefügten Mitteilung der Regionalen Planungsstelle vom 04.07.2024 wählt die Stadt Potsdam vier Vertretungspersonen.

Das Vorschlagsrecht haben die Fraktionen bislang auf Grundlage der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren erhalten:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion BÜNDNIS 90/ 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI

 

Fraktion CDU 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

 

Fraktion SPD 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

 

Fraktion AfD 4 x   8/56 = 0,571 1 Sitz

 

 

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Anlagen

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