Antrag - 24/SVV/0799
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.09.2024
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30.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 BbgKVerf werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt:
Auf Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI – 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter Nachrücker
Andreas Walter / Axel Mertens
Fraktion CDU – 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter Nachrücker
Burghard Wilcke Michael Schröder /
Fraktion SPD – 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter Nachrücker
Denise Leonhardt / Maxi Hoops
Fraktion AfD – 1 Sitz
Mitglied Stellvertreter Nachrücker
Klaus Beelitz / /
Erläuterung
Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland –Fläming neu zu wählen.
Gemäß § 6 RegBkPlG besteht die Regionalversammlung aus Regionalräten und Regionalrätinnen und weiteren Vertretungspersonen. Regionalräte und Regionalrätinnen sind die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften und die von den Kreistagen sowie Stadtverordnetenversammlungen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften gewählten Vertretungspersonen.
Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat. Nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörde und der Regionalen Planungsstelle. Ihre erste Wahl, bei der auch mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen ist, findet innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 statt. Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu wählenden Vertretungspersonen ist in der Hauptsatzung nach § 8 festzulegen.
Gemäß der in der Anlage beigefügten Mitteilung der Regionalen Planungsstelle vom 04.07.2024 wählt die Stadt Potsdam vier Vertretungspersonen.
Das Vorschlagsrecht haben die Fraktionen bislang auf Grundlage der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren erhalten:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion BÜNDNIS 90/ 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI
Fraktion CDU 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion SPD 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion AfD 4 x 8/56 = 0,571 1 Sitz
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,3 kB
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