Beschlussvorlage - 24/SVV/0828

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.                                                                                 Die von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH am 09.11.2022 gemäß Drucksache Nr. 22/SVV/0806 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.

 

  1.                                                                                 Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH für den Rest der Amtszeit drei Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

  •    über die Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: Thomas Rietschel (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion CDU: Rainer Dallwig  (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion SPD: Andreas Schlüter (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •                                                                                                                                  über die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: Saskia Hüneke

  •                                                                                                                                  über die Fraktion CDU: Stefan Gutschmidt
  •                                                                                                                                  über die Fraktion SPD: Frank Reich

 

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Erläuterung

 

  1. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1991 errichteten und 1993 gegründeten Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH (MF gGmbH).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat die MF gGmbH ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht:

 

a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b) drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO (jetzt: § 97 Abs. 1, 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf) entsandt werden,

 

c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,

 

d) einem Mitglied, welches von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg entsandt wird.

 

Entsprechend § 8 Abs. 2 S. 2 Gesellschaftsvertrag endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Die Amtszeit des bisherigen Kuratoriums der MF gGmbH begann mit seiner Konstituierung am 13.12.2022 und wird mit der Gesellschafterversammlung, dem Kuratorium für das Geschäftsjahr 2026 Entlastung erteilt, voraussichtlich im Sommer 2027 enden.

 

Nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024 änderte sich das Verhältnis der Fraktionen. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung von Gremienbesetzungen. Somit können die Fraktionen die Neubesetzung des Kuratoriums der MF gGmbH beanspruchen. Von der Stadtverordnetenversammlung können demnach die bisherigen Mitglieder, welche gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag entsandt wurden, abberufen und erneut drei Mitglieder in das Kuratorium der MF gGmbH für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums entsandt werden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (hier Kuratorium) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 6 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die drei von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium der MF gGmbH zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

 Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz

 Fraktion CDU 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz

 Fraktion SPD 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsrats(Kuratoriums)neubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der BKG.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 4 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Kuratoriums.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs.1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der MF gGmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.

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