Beschlussvorlage - 24/SVV/0972
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.09.2024
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30.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) in Potsdam werden folgende Vertreter/innen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) und deren Stellvertreter/innen entsandt:
Mitglieder
Oberbürgermeister Herr Mike Schubert (gesetzt)
und folgende Stadtverordnete:
- über die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….…………......................... (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU: Tabea Gutschmidt (1 Sitz)
- über die Fraktion SPD: Denise Leonhardt (1 Sitz)
Stellvertreter/innen
- über die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….………….........................
- über die Fraktion CDU: Michael Schröder
- über die Fraktion SPD: /
Erläuterung
- Sachverhalt
Mit der Kommunalwahl am 09.06.2024 endete die Wahlperiode für die Mitglieder der Verbandsversammlung und sonstigen Gremien der MBS in Potsdam. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder läuft bis zur Konstituierung der jeweiligen Gremien fort. Für die laufende Wahlperiode sind die Organe der MBS und des Zweckverbandes für die MBS in Potsdam (im Folgenden ZV MBS) neu zu besetzen.
Mit Beschluss vom 06.11.2019 (Drucksache Nr. 19/SVV/0884) hat die Stadtverordnetenversammlung (SVV) folgende Vertreter/innen als Mitglieder der Verbandsversammlung des ZV MBS sowie deren Stellvertreter entsandt:
- Oberbürgermeister Herr Mike Schubert als Mitglied
Vertreter: Bürgermeister Herr Burkhardt Exner
- Herr Daniel Keller (SPD) als Mitglied
Vertreter: Herr Dr. Hagen Wegewitz (SPD)
- Frau Janny Armbruster (Bündnis 90/Die Grünen) als Mitglied
Vertreter: Herr Andreas Walter (Bündnis 90/Die Grünen)
- Frau Dr. Sigrid Müller (DIE LINKE) als Mitglied
Vertreterin: Frau Dr. Anja Günther (DIE LINKE)
Am ZV MBS sind neben der LHP 6 weitere Gebietskörperschaften beteiligt. Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des ZV MBS, zuletzt geändert am 01.07.2009, entsendet jedes Verbandsmitglied 4 Vertreter/innen als Mitglieder in die Verbandsversammlung.
Entsprechend § 19 Abs. 2 GKG i. V. m. § 4 Abs. 4 der Satzung des ZV MBS ist gleichzeitig für jedes Verbandsmitglied ein/e Stellvertreter/in für den Verhinderungsfall des Verbandsmitgliedes zu wählen.
Der Oberbürgermeister der LHP und sein allgemeiner Stellvertreter gelten nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) als „gesetzt“.
Gemäß § 56 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) ist der erste allgemeine Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Bürgermeister der LHP.
Die Besetzung des Oberbürgermeisters der LHP (1 Sitz) – und für den Vertretungsfall – seines Stellvertreters werden auf die Gesamtanzahl der von der LHP in die Verbandsversammlung zu entsendenden Vertreter/innen der LHP angerechnet.
Die weiteren Vertreter/innen der LHP in der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen sind entsprechend § 4 Abs. 4 der Satzung des ZV MBS aus der Mitte ihrer Vertretungskörperschaft für die Dauer ihrer Wahlzeit zu bestellen und gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.
Unter Zugrundelegung von § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz
Fraktion CDU 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90-Die Grünen-
Volt/Die Partei 3 x 10/56 = 0,536 1 Sitz
Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung des ZV MBS erlischt die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung, wenn die Voraussetzungen der Wahl wegfallen.
Gemäß § 5 der Satzung der ZV MBS dürfen der Verbandsversammlung nicht angehören (Ausschließungsgründe):
- Dienstkräfte der Sparkasse
- Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Vorstands-, Verwaltungsrats-, Aufsichtsratsmitglieder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln.
Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Gewährträgerschaft beteiligt ist.
- Dienstkräfte der Steuerbehörden und der Deutschen Postbank AG.
- Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren schwebt oder eine Strafe verhängt worden ist oder die als Schuldner in ein Gesamtvollstreckungs-, Konkurs-, Vergleichs- und Insolvenzverfahren oder die in den letzten zehn Jahren als Schuldner in ein Verfahren zur Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ff. ZPO verwickelt waren oder noch sind.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Besetzung der Verbandsversammlung des ZV MBS bilden insbesondere die BbgKVerf und die Satzung des ZV MBS, die insbesondere auf Regelungen des GKG basiert.
Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. BbfKVerf mittels Wahl. Somit sind die von der Stadtverordnetenversammlung in die Verbandsversammlung ZV MBS zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.