Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0912

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.05.2024 zur DS 24/SVV/0559, ist zu prüfen, wie weitere Modulanlagen kurzfristig auf dem Schulgelände oder auf angrenzenden Grundstücken der Grundschule Hanna von Pestalozza aufgestellt werden können, um die akute Raumnot zu lindern. Hierbei sollen insbesondere die Bedürfnisse und Vorschläge der Schule angehört werden. Der Stadtverordnetenversammlung ist zur Septembersitzung zu berichten.

 

Die Hanna von Pestalozza Grundschule (GRS 6) wurde Ende der 90er Jahren errichtet.

Die Flächenbemessungen orientierten sich seinerzeit an der unteren Grenze der geltenden Raumprogrammempfehlungen. Im Vergleich mit den aktuell geltenden Raumprogrammempfehlungen des MBJS ergibt sich für die GRS 6 ein Flächendefizit von ca. 750 m², betrifft die pädagogischen Flächen. Ähnlich verhält es sich mit den Flächen für den Hortbereich. Zum Schuljahr 2022/2023 bestand das Erfordernis eine weitere 1. Klasse (insgesamt 3 Eingangsklassen) aufzunehmen, um der Nachfrage nach Grundschulplätzen gerecht zu werden.

 

Die währenddessen / nunmehr durch den Hortträger errichtete Modulanlage, durch die 2 zusätzliche Räume für Schule und Hort zur Verfügung gestellt werden, soll zum neuen Schuljahr 2024/2025 ihre Nutzung entfalten. Die Modulanlage ist dann bis 31.07.2029 befristet genehmigt.


 

Die Vorgaben des den Standort betreffenden B-Plans Nr. 7 in Bezug auf das "Maß der baulichen Nutzung" (= u.a. Flächenanteile, welche bebaut bzw. versiegelt werden dürfen) sind mit der aktuell gestellten Modulanlage bereits überschritten und ausnahmsweise genehmigt worden. Weitere Überschreitungen sind nicht zulässig.

 

Eine Umsetzung von etwaigen zusätzlichen Modulanlagen bzw. einer Standorterweiterung könnte nur über eine erforderliche B-Plan-Änderung (B-Plan Nr. 7) gewährleistet werden. Hierfür ist, nach einer entsprechenden Beschlussfassung, mindestens mit einem Zeitrahmen von 2 bis 4 Jahren zu kalkulieren. Die erforderlichen, nachgelagerten Planungsleistungen (Leistungsphase 1-7), sowie die Bauausführung vor Ort sind mit weiteren 3-4 Jahren zu verbuchen.

 

Planungsleistungen und B-Plan-Änderungsverfahren könnten teilweise parallel laufen.

 

Finanzielle Mittel für eine zusätzliche Erweiterung des Schulstandortes bzw. eine Errichtung von zusätzlichen Modulanlagen sind derzeit nicht im Haushaltsplan der LHP vorgesehen, ebenso nicht im Wirtschaftsplan des KIS.

 

Eine räumliche Kapazitätserweiterung sowohl die Schule als auch der Hort benötigen, ist vor dem Hintergrund des derzeitigen Defizits gerechtfertigt und zur Verbesserung der nachhaltigen Bildungsqualität an der Grundschule Hanna von Pestalozza zu empfehlen. Deshalb wird eine B-Planänderung angestrebt.

 

Allerdings ist entgegen des Antrages, DS 24/SVV/0559 eine kurzfristige Lösung auf Grund der vorgenannten Restriktionen nicht möglich. Mit der Errichtung der Modulanlage sind bereits die Bebauungspotenziale auf dem Grundstück erschöpft.

 

Sowohl Schul-, Hortleitung als auch dem Ortsbeirat ist die vorgenannte Thematik der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes für eine etwaige Standorterweiterung bekannt.

 

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Anlagen

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