Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat stellt im Ortsteilzentrum an der Ladenzeile Am Alten Mörtelwerk erneut einen Weihnachtsbaum auf.

 

Wenn die Stromversorgung in der Carl-Dähne-Straße gewährleistet werden kann, stellt der Ortsbeirat dort einen zweiten Weihnachtsbaum auf.

 

Für dieses Vorhaben inklusiv Weihnachtsbäumen, Beschaffung, Ständer und Baumschmuck (ggf. für den 2. Baum) sowie Fahrt- und Transportkosten wird ein Budget von 450 Euro beschlossen.

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Erläuterung

Der Ortsbeirat unterstützt die Identifikation mit dem Ortsteil und die örtlichen Gewerbetreibenden mit der Aufstellung eines öffentlich sichtbaren Weihnachtbaumes in der Ladenzeile Am Alten Mörtelwerk. Es ist beabsichtigt auch im Wohngebiet Eiche II einen solchen Akzent zu setzen. Der im vorigen Jahr beschaffte Ständer und Baumschmuck wird dabei wiederverwendet. Ergänzungen sind für den zweiten Baum nötig.

 

Hinweise:

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 – Neu - Abs. 5, 6 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 5, 6 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

 

Zur Auszahlung:

Die finanziellen Mittel für die beschlossene Maßnahme können frühestens 4 Wochen vor Beginn dieser vom Büro der Stadtverordnetenversammlung eigenständig abgerufen werden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung unter Verweis auf den Ortsbeiratsbeschluss. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Maßnahme das Geld benötigt wird und auf welches Konto ausgezahlt werden soll.

 

Zur Abrechnung:

Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum Ablauf des Quartals nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

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