Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Aus den Mitteln zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2024 werden für den am 30.11.2024 geplanten Weihnachtsmarkt insgesamt 1.122,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

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Erläuterung

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Ortsbeirat im Grundsatz beschlossen, die Maßnahme zu unterstützen. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 02.10.2024 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.

 

Der Ortsbeirat benötigt für die Organisation (Honorare Künstler, Werbung/ Öffentlichkeitsarbeit, mobile Stromversorgung, Kosten für Leih-Marktstände und Aufstellung einer Dixi-Toilette) die o.g. Mittel.

 

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

 

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