Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat Fahrland übernimmt die Trägerschaft für die nachfolgend aufgeführten im Jahr 2025 im OT Fahrland stattfindenden Traditionsveranstaltungen. Dafür können durch den Ortsbeirat entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen nachfolgende Zuwendungen gewährt werden:

 

  1. Den Frühjahrsputz am 22.03.2025       500,00 €

 

  1. Das Osterfeuer am 19.04.2025    1.000,00 €  

 

  1. Das Kinderfest am 24.05.2025    1.000,00 €

 

  1. Die Brandenburger Landpartie am 14./15.06.2025  -

 

  1. Das Erntedankfest und Tag der offenen Tür der

            Freiwilligen Feuerwehr Fahrland am 13.09.2025  2.000,00 €

 

  1. Das Martinsfest am 11.11.2025       500,00 €

 

  1. Das Julfest am 28.11.2025        500,00 €

 

  1. Die Seniorenweihnachtsfeier am 04.12.2025  3.500,00 €

 

  1. Wettkampf Feuerwehr, Termin steht noch nicht fest    500,00 €

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

In der Sitzung des Festkomitees am 08.10.2024 verständigte man sich auf die o. a. Traditionsveranstaltungen für das Jahr 2025.

Am 24. Mai 2005 wurde im Rahmen der Beratung der Ortsbürgermeister mit dem Oberbürgermeister diese Verfahrensweise zwecks der Gebührenbefreiung für die erforderlichen Genehmigungen und den Versicherungsschutz im Zusammenhang mit örtlichen Traditionsfesten festgelegt. Der Ortsbeirat kann entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen Punkt 3, Absatz 4 über den Einsatz finanzieller Mittel durch Beschluss verfügen.

 

Mit der Stellungnahme bekennt sich der Ortsbeirat zur Unterstützung der Anträge als Grundlage für die Antragsteller. Der Ortsbeirat hat dabei Sorge zu tragen, dass die Summe der Förderung den Rahmen des vorhandenen Förderetats nicht überschreitet.

 

Die Zuwendungsanträge werden zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angabe des Durchführungszeitraumes, des Finanzierungsplanes und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

 

In Bezug auf die 500,00 € Maßnahmen des Ortsbeirates: 

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten. 

 

Zur Auszahlung:

Die finanziellen Mittel für die beschlossene Maßnahme können frühestens 4 Wochen vor Beginn dieser vom Büro der Stadtverordnetenversammlung eigenständig abgerufen werden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung unter Verweis auf den Ortsbeiratsbeschluss. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Maßnahme das Geld benötigt wird und auf welches Konto ausgezahlt werden soll.

 

Zur Abrechnung:

Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum Ablauf des Quartals nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

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