Antrag - 24/SVV/1040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Beschluss 07/SVV/0699 beschlossene jährliche Berichterstattung über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen auch auf die Vergabe von Beratungsleistungen auszudehnen.

 

Die Berichterstattung soll ab 2025 im Rahmen des Vergabeberichtes erfolgen.

 

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Erläuterung

Am 10.10.2007 beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit der Ds 07/SVV/0699:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten jährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro durch die Verwaltung zu unterrichten.

In dem Bericht ist darzustellen

- welcher Geschäfts- und Fachbereich welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung) erteilte;

- wie die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe);

- welche Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.

Hiervon ausgenommen sind Gutachten oder Untersuchungen, zu deren Einholung die Stadt verpflichtet ist, wie z.B. Verkehrswertgutachten.

Der erste Bericht soll spätestens in der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.“

Dieser Beschluss wird seit Jahren durch Vorlage des Vergabeberichtes umgesetzt. Die Berichte werden durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und im Rechnungsprüfungs­ausschuss beraten. Dabei wurde zuletzt deutlich, dass der Berichtsrahmen auch um die Vergabe von Beratungsleistungen erweitert werden sollte.

Dadurch kann sichergestellt werden, dass auch über die Vergaben berichtet wird, in denen weder eine Untersuchung noch ein Gutachten beauftragt wird. Ganz überwiegend geht es hierbei um Beratungsleistungen. Eine regelmäßige und qualifizierte Prüfung und Berichterstattung kann dazu beitragen, auch in diesem Segment Transparenz zu schaffen und Kosten zu reduzieren.

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