Antrag - 24/SVV/1050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass künftig Informationsstände und Werbeveranstaltungen politischer Parteien und Gruppierungen nur in einem Abstand von mindestens 200 Metern zu Schulgebäuden durchgeführt werden.

 

Falls dazu Änderungen oder Neufassungen von Satzungen erforderlich sind, sollen diese der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Erläuterung

In den letzten Monaten führten politische Parteien mehrfach Informationsstände vor Schulen durch. Danach berichteten Schüler*innen über Beschimpfungen und Einschüchterungs­versuche durch AfD-Mitglieder, die zur Betreuung eines Wahlstandes eingesetzt waren. Da diese Partei angekündigt hat, künftig verstärkt mit auf Jugendliche zugeschnittenen Werbematerialien auf Stimmenfang zu gehen, erscheint es sinnvoll, die Schüler*innen vor Belästigungen und Einschüchterungen auf dem Weg in die Schule zu schützen und  Störungen des Schulbetriebes durch rechtsextreme Hetze zu verhindern.

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