Beschlussvorlage - 24/SVV/1057
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines dreizügigen Gymnasiums im Potsdamer Norden (52)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zum Schuljahr 2025/2026 wird zunächst am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8 (Grundschule Krampnitz) ein dreizügiges Gymnasium (52) errichtet.
2. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2027/2028 erfolgt die Fortführung als dreizügiges Gymnasium (52) am Interimsstandort Campus Jungfernsee „Konrad-Zuse-Ring“.
Erläuterung
Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann.
Die Erforderlichkeit dieses dreizügigen Gymnasiums zum Schuljahr 2025/2026 ergibt sich aus der Fortschreibung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung.
Entsprechend Beschluss zur Anpassung der Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026, Pkt. 12, Drucksache 23/SVV/0880, soll möglichst zum Schuljahr 2025/2026 zunächst an einem Interimsstandort im Potsdamer Norden ein dreizügiges Gymnasium errichtet werden. Voraussichtlich ab dem Schuljahresbeginn 2030/2031 soll dann die Fortführung als vierzügiges Gymnasium in massiver Bauweise an einem Standort im Potsdamer Norden erfolgen.
Als Interimsstandort wurde ein Grundstück am Campus Jungfernsee (Konrad-Zuse-Ring) identifiziert. Durch den Eigentümer des Grundstücks soll an dieser Stelle ein Gebäude errichtet werden, das danach für die Schulnutzung durch die Landeshauptstadt Potsdam für mindestens 10 Jahre mit der Option der Verlängerung angemietet wird.
Um den pflichtigen Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler abzudecken, können die noch vom Eigentümer zu errichtende 2-Feldhalle sowie die Außensportanlagen am Standort selbst, die Sportanlagen im Remisenpark und am Wall (Volkspark) genutzt werden.
Im Zuge der vorbereitenden Planung wurde festgestellt, dass die Fertigstellung dieses Interimsstandortes nicht wie geplant zum Schuljahr 2025/2026 realisiert werden kann. Eine Nutzung ist unter Berücksichtigung des derzeitigen Planungsstandes spätestens zum Schuljahr 2027/2028 möglich.
Um eine erneute Belastung der bestehenden Gymnasien durch die Aufnahme zusätzlicher Züge zu vermeiden und die Sicherstellung des geplanten Starts im Schuljahr 2025/2026 zu gewährleisten, soll das Gymnasiums im Potsdamer Norden in den Räumlichkeiten der Grundschule Krampnitz als Interimsstandort vorgegründet werden. Die räumlichen Gegebenheiten reichen aus damit das dreizügige Gymnasium bis zum Schuljahr 2027/2028 im Gebäude der Grundschule aufwachsen könnte.
Um den pflichtigen Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler am Standort abzudecken, können die Sportflächen der Grundschule Krampnitz genutzt werden.
Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2027/2028 erfolgt dann die Fortführung des Gymnasiums als dreizügiges Gymnasium (52) am Standort Campus Jungfernsee „Konrad-Zuse-Ring“. Die Suche nach dem langfristigen Standort im Potsdamer Norden ist bislang noch nicht abgeschlossen.
Stellenbedarfe für 2025 ff sind aus dem bestehenden Stellenrahmen zu decken. Eine Entscheidung hierzu kann erst im Rahmen der Haushaltssatzung/Stellenplanung 2025 erfolgen.
Der Kreisschulbeirat wurde entsprechend § 137 (3) BrbSchulG angehört. Darüber hinaus erfolgten Benehmensherstellungen zur Errichtung entsprechend § 102 (4) BrbSchulG mit den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,3 kB
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