Beschlussvorlage - 24/SVV/1098

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 16.10.2024 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag in Höhe von -34.340.735,42 EUR aus. Der Gesamtfehlbetrag ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von -34.191.674,06 EUR, dem Finanzergebnis in Höhe von 1.156.202,89 EUR und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -1.305.264,25 EUR.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2022 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

3. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (nicht öffentlich) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis.

 

4. Dem Oberbürgermeister, Herrn Mike Schubert, wird gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung a. F. (BbgKVerf) Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

 

Reduzieren

Erläuterung

Gliederung

 

1. Management Summary

2. Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2022

3. Kernaussagen des Jahresabschlusses 2022

4. Die Bilanz für das Jahr 2022

4.1. Aktiva

4.2. Passiva

5. Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2022

5.1. Erträge aus der lfnd.Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich (LHP)

5.2. Aufwendungen aus der lfnd. Verwaltungstätigkeit im Jahresvergleich (LHP)

5.3. Plan/Ist-Vergleich der Ergebnisse aus der lfnd. Verwaltungstätigkeit (LHP)

5.4. Plan/Ist Vergleich der Ergebnisse aus der lfnd. Verwaltungstätigkeit (GBs)

6. Die Finanzrechnung für das Jahr 2022

7. Schlussfolgerungen

 

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen/Diagrammen/Grafiken Rundungsdifferenzen in Höhe von ± einer Einheit (€ usw.) auftreten.

 

Hinweis: Die Begründung zur Vorlage befindet sich in der Anlage.

 

Loading...