Antrag - 24/SVV/1096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Zwangsmaßnahmen gegen den Betreiber des Pferdetherapiehofes Am Eichengrund 1 in Groß Glienicke mit sofortiger Wirkung ausgesetzt werden, die das Ziel einer Verlagerung des Therapiehofes haben, und das solange bis die Klärung der Zulässigkeit dieser Nutzung an diesem Ort im laufenden B-Planverfahren Nr. 19 erfolgt ist.

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Erläuterung

Die Stadtverordneten haben die Einbeziehung des Grundstücks Am Eichengrund 1 in Groß Glienicke in den B-Plan 19 des OT Groß Glienicke vor mehr als einem Jahr beschlossen, um eine planungsrechtliche Sicherung der Einrichtungen des Pferdetherapiehofes und des Kinderbauernhofes im Rahmen der Festsetzung eines Sondergebietes zu ermöglichen. Das Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es gab einen positiven Zwischenbescheid des zuständigen Ministeriums. Darum ist es sinnfremd, vor Abschluss dieser Prüfung den Pferdetherapiehof wirtschaftlich in den Ruin zu treiben, wie es Mitarbeiter der Stadtverwaltung durch Festsetzung maßloser Zwangsgelder erneut versuchen. Weil der Therapiehof insbesondere für kranke und benachteiligte Menschen von besonderer Bedeutung ist, suchen wir dringend nach einer Möglichkeit eines geordneten weiteren Betriebes.

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