Antrag - 24/SVV/1111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich weiterhin mit aller Kraft beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten (NSG) in Potsdam einzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutz¬gebieten (NSG) im Sinne des § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes zu schaffen bzw. zu erarbeiten.

 

Dazu soll beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) eine Einschätzung für die Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Sinne von § 26 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und von Naturschutzgebieten (NSG) im Sinne von § 23 BNatSchG erfragt werden. Gleichzeitig sollen die Be- und Überarbeitungsprioritäten des MLUK für LSG und NSG im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam erfragt werden.

 

Weiterhin soll eine Einschätzung der für die benötigten Ressourcen für die Neuausweisung und des Zeitplans im MLUK, als auch in der LHP dargestellt werden.

 

Dazu soll - auch auf der Basis der ausführlichen Untersuchungsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Bundesautobahn (A) 10, Neubau der einseitigen Tank- und Rastanlage (TR) Havelseen - die Schutzwürdigkeit für das Areal erfragt bzw. geprüft werden.

Ziel dabei ist eine Verbindung des angrenzenden NSG „Falkenrehder Wublitz“ und des LSG „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zu schaffen.

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) ist fortlaufend zu berichten.

 

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Erläuterung

Laut Gesetzeslage in Brandenburg sind Landschaftsschutzgebiete (LSG) „rechtlich festgesetzte Gebiete, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft, der Erhaltung des Naturhaushaltes sowie dem Schutz oder der Pflege von Landschaften, dem Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder ihrer Bedeutung für eine naturnahe Erholung dienen. Sie können auch den Schutz von Lebensstätten und Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten umfassen.“

Naturschutzgebiete sind nach § 23 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Sie gehören – neben Nationalparken – zu den sehr streng geschützten Flächen in Deutschland.

Die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG).

Die Einrichtung von Landschaftsschutzgebieten sowie von Naturschutzgebieten in Brandenburg erfolgt über das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz - MLUK und wird in entsprechenden Verordnungen rechtlich festgesetzt. Diesem liegt ein langwieriger und zeit- und kostenaufwendiger Prozess zugrunde. https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natur-und-landschaftsschutzgebiete/#

Um die geplante Festsetzung von neuen Landschaftsschutzgebieten und/oder von Naturschutzgebieten in Potsdam, z.B. des LSG Havelseen voranzubringen, ist ein intensiver Austausch dazu zwischen Stadt und MLUK unerlässlich.

Mit dem Antrag soll die Verwaltung die Grundlagen und Potentiale zur Festsetzung von LAS und insbesondere eines LSG Havelseen transparent darstellen.

 

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