Antrag - 24/SVV/1128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der LH P bittet den Landtag Brandenburg der geplanten Verschlechterung der Fernwärmeverordnung nicht zuzustimmen.

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Erläuterung

Die umstrittene Novellerung der Fernwärmeverordnung wird auch die LH P treffen.

 

Unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/fernwaerme-gesetzgebung-100.html wird u. a. dazu ausgeführt:

Grundsätzlich ist Fernwärme ein zukunftsweisendes Heizsystem. Im Idealfall wird Geothermie oder Abwärme aus Müllverbrennung oder Industrieproduktion genutzt, um Wasser zu erhitzen, das dann durch Rohre zu den Häusern gepumpt wird. Im Keller braucht es keine eigene Heizung mehr. Der Haken: Die Fernwärmenetze sind regionale Monopole, es gibt immer nur einen Versorger und keinen Wettbewerb. Ein Anbieterwechsel ist nicht möglich. Diese Situation nutzen viele Energielieferanten - häufig die Stadtwerke vor Ort - aus, um mehr Wärme als nötig zu verkaufen und sehr hohe Preise zu verlangen.

Die Kunden sind weitgehend machtlos.

Die Kosten setzen sich aus Verbrauchskosten und einen fixen Grundpreis zusammen, der immer verrechnet wird, egal ob geheizt wird oder nicht.

Dieser Grundpreis errechnet sich nach dem sogenannten Anschlusswert in Kilowatt Wärmeleistung. Das ist die mögliche Wärmemenge, die der Versorger grundsätzlich zur Verfügung stellt und abrechnet - das ist allerdings oft doppelt so viel, wie das Haus überhaupt brauchen kann. Und daran verdienen die Versorger kräftig.  

Seit zwei Jahren gibt es einen Passus in der bisherigen Fernwärmeverordnung, der es erlaubt, bei Überdimensionierung diesen Anschlusswert ohne Angabe von Gründen zu halbieren. 

Doch genau das soll wieder rückgängig gemacht werden, geht es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Sein Ministerium hat in der geplanten Neufassung der Fernwärmeregeln die Möglichkeit, den Anschluss zu reduzieren, einfach wieder gestrichen - Sparmöglichkeiten, die nicht nur Eigenheimbesitzer nutzen konnten.

Eine begründete Reduktion der Anschlusswerte, z. B. bei baulicher energetischer Sanierung der Gebäude, muss weiter möglich bleiben.

Dies macht eine bauliche Sanierung für die Gebäudenutzer auch wirtschaftlicher.

 

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