Antrag - 24/SVV/1134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der LH P beauftragt den Hauptverwaltungsbeamten, zum Obergutachten 024/02/23 des Oberen Gutachterausschusses im Verfahren 8 O 1/18 vor der Baulandkammer des Landgericht Neuruppin, ein Gegengutachten durch eine/n versierte Fachkraft, möglichst öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger für Wertermittlung, erstellen zu lassen.

 

Beim LG Neuruppin ist eine dafür erforderliche Fristverlängerung zu beantragen.

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Erläuterung

Auf Nachfrage im letzten Hauptausschuss teilte der Dezernent sinngemäß mit, dass sich an der Auswahl des Oberbürgermeisters für eine Stellungnahme gem. der Empfehlung des Rechtsbeistandes nichts ändern wird. Da die fachliche Reputation des vorgeschlagenen Sachverständigen (Vermesser) in dem hier zu beurteilenden Fachthema unbekannt ist und die Wirkung eines Gegengutachtens auch von der ausgewiesenen Fachkompetenz abhängt, ist die Auswahl eines/r ähnlich wirkmächtigen Sachverständigen, wie dem oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg anzuraten.

 

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Anlagen

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