Beschlussvorlage - 24/SVV/1146
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Aufsichtsrates der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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11.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH am 30.09.2024 gem. DS-Nr.: 24/SVV/0823 entsandten städtischen Vertreterinnen und Vertreter sowie Nachrückerinnen und Nachrücker werden abberufen.
- Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: Benjamin Körner (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU: Tabea Gutschmidt (1 Sitz)
- über die Fraktion SPD: Frank Reich (1 Sitz)
- über die Fraktion AfD: Dr. Peter Schmitt (1 Sitz)
Als Nachrückerinnen und Nachrücker werden entsandt:
- über die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: Annerose Nisser
- über die Fraktion CDU: Lothar Wellmann
- über die Fraktion SPD: Denise Leonhardt
- über die Fraktion AfD: -
Erläuterung
Die Fraktion AFD beantragt die Neubesetzung, weil seitens der Fraktion bisher noch kein Mitglied benannt wurde. Findet der Antrag auf Neubesetzung des Aufsichtsrates der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH, Drucksache 24/SVV/1127, die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sind die auf Vorschlag der Fraktionen benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder neu zu bestellen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP).
Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der TGZP hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/e von ihm/ihr betraute/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r des Aufsichtsrates,
b) vier von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder für deren Benennung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind,
c) ein von der Gesellschafterversammlung zu wählendes Mitglied, bei dem es sich um einen kompetenten Vertreter / eine kompetente Vertreterin der Wirtschaft oder wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen freien Berufe bzw. ihrer Interessenvertretungen/Fachverbände handelt.
Gemäß § 97 Abs. 1 und 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion CDU 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion SPD 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz
Fraktion AfD 4 x 8/56 = 0,571 1 Sitz
Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.