Antrag - 24/SVV/1148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die von der Stadtverordnetenversammlung in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gemäß Drucksache 24/SVV/0799 am 30.09.2024 entsandten städtischen Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie Nachrückerinnen und Nachrücker werden abberufen.

 

  1. Gemäß § 41 BbgKVerf werden folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gewählt:

 

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI – 1 Sitz

 

Mitglied 

Andreas Walter 

Stellvertreter

- 

Nachrücker

Axel Mertens

Fraktion CDU – 1 Sitz

 

Mitglied 

Burghard Wilcke 

Stellvertreter 

Michael Schröder

Nachrücker

-

Fraktion SPD – 1 Sitz

 

Mitglied 

Denise Leonhardt 

Stellvertreter 

-

Nachrücker

Maxi Hoops 

Fraktion AfD – 1 Sitz

 

Mitglied 

Corinna Carriere

Stellvertreter 

-

Nachrücker

-

 

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Erläuterung

Die Fraktion AFD beantragt die Neubesetzung, weil bisher seitens der Fraktion noch kein Mitglied benannt wurde. Findet der Antrag auf Neubesetzung eines Mitglieds in der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming, Drucksache 24/SVV/1132, die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, sind die auf Vorschlag der Fraktionen benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder neu zu bestellen.

Gemäß § 4 RegBkPlG sind nach den Kommunalwahlen im Land Brandenburg die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland –Fläming neu zu wählen.

Gemäß § 6 RegBkPlG besteht die Regionalversammlung aus Regionalräten und Regionalrätinnen und weiteren Vertretungspersonen. Regionalräte und Regionalrätinnen sind die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften und die von den Kreistagen sowie Stadtverordnetenversammlungen der Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften gewählten Vertretungspersonen.

Sie werden auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt. Wählbar ist, wer am Wahltag in den Landtag wählbar ist und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz im Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft hat. Nicht wählbar sind Bedienstete der Landesplanungsbehörde und der Regionalen Planungsstelle. Ihre erste Wahl, bei der auch mindestens ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu wählen ist, findet innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 statt. Die Anzahl der nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 zu wählenden Vertretungspersonen ist in der Hauptsatzung nach § 8 festzulegen.

Das Vorschlagsrecht haben die Fraktionen bislang auf Grundlage der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer-Verfahren erhalten:

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

Fraktion BÜNDNIS 90/ 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI

Fraktion CDU 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

Fraktion SPD 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

Fraktion AfD 4 x 8/56 = 0,571 1 Sitz

 

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