Beschlussvorlage - 24/SVV/1152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 36502 „Betreuung von Kindern – freie Träger“ im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von rd. 14.251.400,00 EUR für die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen der freien Träger.

 

Die Deckung des M11111111ehrbedarfes erfolgt i. H. v. 471.065,00 EUR aus Minderaufwendungen/-auszahlungen im Geschäftsbereich 2 des aktuellen Haushaltsjahres sowie i. H. v. 7.712.044,56 EUR (Ergebnisrechnung) und 7.748.618,68 EUR (Finanzrechnung) aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) des Haushaltsjahres 2023 der Geschäftsbereiche 1, 2, 3, 4, 5 sowie aus den Bereichen des Oberbürgermeisters - 9.

 

Darüber hinaus werden 572.205,00 EUR aus dem Familienleistungsausgleich 6110100.4051000 zur Deckung herangezogen und 5.496.085,44 EUR (Ergebnisrechnung) sowie 5.459.511,32 EUR (Finanzrechnung) aus den Schlüsselzuweisungen 6110100.4111000. (siehe Anlage 1)

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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse gem. § 16 Abs. 2 u. 3 Kitagesetz des Landes Brandenburg. Grundlage für die Zahlung der Zuschüsse bildet die jeweils gültige Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR). Entsprechende Leistungen gehören dabei zu den Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Potsdam und sind sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch des Inhaltes ein komplexer Prozess.

 

Die Kita-Finanzierungsrichtlinie regelt gemäß § 4 Abs. 2 Kindertagesstätten-Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) die Art und Weise des Nachweises der Anspruchsberechtigung der Träger aus dem Kitagesetz.

 

Darüber hinaus gehören zur Kita-Finanzierung rund 20 verschiedene Zahlungsverfahren wie u.a. jährliche Abschlagszahlungen (die den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten absichern sollen), Zahlungen für die Vorhaltung anderer Angebotsformen (z.B. pädagogisch begleitete Eltern-Kind-Gruppen) oder Ausgleichszahlungen für entgangene Elternbeiträge (beitragsfreie Kindergartenjahre).

 

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden mit der Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2023/2024 für das gesamte Produkt 3650200 „Betreuung von Kindern – freie Träger“

  •       Aufwendungen in Höhe von  178.531.611,43 EUR
  •     Erträge in Höhe von       71.735.050,91 EUR
  •     Zuschuss      106.796.560,52 EUR

 

eingeplant.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Bildung von Haushaltsresten (aus Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2023) fortgeschriebene Haushaltsansätze 2024 in folgender Höhe:

 

  •       Aufwendungen in Höhe von  173.295.283,02 EUR
  •       Erträge in Höhe von  71.942.800,00 EUR
  •     Zuschuss   101.352.483,02 EUR

 

 

Entsprechend aktuellem Prognosestand werden bis zum Jahresende

 

  •       Aufwendungen in Höhe von   187.546.683,00 EUR
  •       Erträge in Höhe von      71.942.800,00 EUR
  •       Zuschuss    115.603.883,00 EUR

 

benötigt.

 

Das Defizit liquiditätswirksamer Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 zwischen den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen und der Prognose zum 31.12.2024 beträgt damit im genannten Leistungsbereich des Fachbereiches 23 per 29.09.2024 in Höhe von 14.251.400,00 EUR.

 

Entsprechendes Defizit resultiert dabei aus den diversen Finanzierungsbestandteilen der Kindertagesbetreuungseinrichtungen der freien Träger, welche durch die Landeshauptstadt Potsdam finanziert werden.

Die Zusammensetzung des prognostizierten liquiditätswirksamen Gesamtbedarfes im Haushaltsjahr 2024 im genannten Unterprodukt 36502 („Betreuung von Kindern – freie Träger“) ist dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Da der Mehrbedarf ausschließlich in den Konten 5317100 und 5318100 entsteht, aus welchen die freien Träger von Kindertageseinrichtungen finanziert werden, betrachtet die tabellarische Darstellung des Bedarfes entsprechend diese Konten.


 

Nr.

Position

Kosten

1.

Abschlagszahlungen

152.597.219,10 €

2.

Vereinbarungen (AKI / Eltern-Kind-Gruppen)

2.393.004,89 €

3.

Vereinbarung Oberlin Schulanschlussbetreuung

28.523,22 €

4.

Zahlungen gem. § 16 Abs. 2 KitaG außerhalb Bedarfsplans

397.932,41 €

5.

Kinder mit besonderen Bedarfen

2.604.924,80 €

6.

Ausgleich erhöhte Einnahmeausfälle außerhalb Bedarfsplans

24.093,72 €

7.

Ausgleich erhöhte Einnahmeausfälle letztes Kigajahr

12.000,00 €

8.

Richtlinie Kita-Betreuung (außerhalb Bedarfsplans)

14.400,00 €

9.

Ausgleichsbeträge KitaLAV

757.644,43 €

10.

Ausgleichszahlungen Brandenburg-Paket

2.969.992,16 €

11.

Härtefallausgleich

62.158,37 €

12.

letztes beitragsfreies Kindergartenjahr (in 1. enthalten)

3.501.000,00 €

13.

vorletztes beitragsfreies Kindergartenjahr (in 1. enthalten)

2.285.640,00 €

14.

erstes beitragsfreies Kindergartenjahr

1.177.268,75 €

15.

Sprachstandserhebung und -feststellung

618.364,14 €

16.

Landesprogramm Kiez-Kita

240.000,00 €

17.

Sprachberatung im Setting Kita

164.500,00 €

Gesamtbedarf (Liquidität)

169.848.665,99 €

Haushaltsansatz

151.558.300,00 €

Mehrbedarf

-18.290.365,99 €

 

 

Die Planung für das Haushaltsjahr 2024 wurde seinerzeit im Rahmen von sogenannten Chefgesprächen zwischen dem GB 1 und dem GB 2 pauschal gekürzt. Dies führte nunmehr dazu, dass die finanziellen Mittel für die zuvor genannten Zahlungsprozesse nicht ausreichen. Insbesondere die Abschlagszahlungen (Bescheid über 12 Monate liegt den Trägern vor) konnten nur bis einschließlich Oktober 2024 angewiesen werden. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln kann der Monat November nur teilweise ausgezahlt werden. Für den Monat Dezember sind keine Gelder mehr vorhanden.

 

Basierend auf Auswertungen und Hochrechnungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Arbeitsgruppe Kita-Finanzierung) ist ein Defizit von insgesamt 18,3 Mio. EUR entstanden. Durch die Bildung von Haushaltsresten 2023 und Mittelübertragungen aus dem FB 23 konnte der Mehrbedarf auf rd. 14,3 Mio. EUR reduziert werden. Einer der größten Faktoren für den Mehrbedarf ist die hohe Tarifsteigerung des Jahres 2024 (TVöD).

 

Dabei erhält die Landeshauptstadt Potsdam u. a. für die Positionen „vorletztes beitragsfreies Kitajahr“ (Nr. 16) und für die aus dem Brandenburgpaket eingeführte Elternbeitragsentlastung (Nr. 9 und 10) landesseitige Erstattungen (Konnexität).

 

Mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen des Brandenburgischen Kitagesetzes sind die dargestellten Mehrbedarfe als unabweisbar und unaufschiebbar zu klassifizieren. Seitens der Landeshauptstadt Potsdam besteht die rechtliche Verpflichtung zur entsprechenden Finanzierung der freien Träger.

 

Das derzeit ungedeckte Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken. Die einzelnen Deckungsquellen sind dabei der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um im Bereich der pflichtigen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den freien Trägern bis zum Jahresende 2024 nachzukommen (Abschlagszahlungen der Monate November und Dezember 2024 derzeit offen, Träger haben einen Anspruch auf Abschlagszahlungen zum 10. eines jeden Monats) ist ein entsprechender Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bzw. entsprechende Zustimmung zum Antrag zwingend erforderlich

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