Beschlussvorlage - 24/SVV/1151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezugnehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission am 15.10.2024 werden die in den Anlagen aufgeführten Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen für das Jahr 2024 in der jeweils angegebenen Höhe gemäß Haushaltssatzung 2023/2024 § 8 (Bewirtschaftungssperre) entsperrt.

 

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Erläuterung

Nach § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/24 sind für 2024 alle Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen bis auf Weiteres zu 85% zur Bewirtschaftung freigegeben, soweit sie nicht durch § 8 Nr. 2 von vornherein von der Bewirtschaftungssperre ausgenommen sind (20 Ausnahmetatbestände).

 

Über darüberhinausgehende Freigaben entscheidet bis 30.000 EUR der Kämmerer und bei Beträgen über 30.000 EUR die Stadtverordnetenversammlung. Diesbezügliche Empfehlungen spricht die Entsperrungskommission aus.

 

Es geht insgesamt um einen Entsperrungsbetrag von 10.224.983,75 EUR (siehe Anlage – Liste der Anträge auf Entsperrung). Davon soll – so auch die Empfehlung der Entsperrungskommission – ein Teilbetrag von 3.182.539,38 EUR als Deckungsquelle insbesondere für anstehende Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport (2) / Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (23) dienen.

 

 

 

 

 

 

 

EUR

 

vom GB/ FB beantragter Entsperrungsantrag

50 % Entsperrung GB/FB
(FBe 23/28/29 Entsperrung in voller Höhe)

50 % Entsperrung Deckung o.g. Defizite

 

 

 

 

OBM

192.880,00

96.440,00

96.440,00

GB 1

367.170,00

183.585,00

183.585,00

GB 2

4.018.590,00

3.939.247,50

79.342,50

GB 3

1.518.703,75

759.351,88

759.351,88

GB 4

1.194.225,00

597.112,50

597.112,50

GB 5

2.933.415,00

1.466.707,50

1.466.707,50

gesamt

10.224.983,75

7.042.444,38

3.182.539,38

 

Die Beschlussvorlage für den Bereich der Kindertagesstätten auf Bewilligung eines überplanmäßigen Aufwandes für die Kindertagesstätten wird zur Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht; die für den Bereich Hilfen zur Erziehung soll im Dezember zum Hauptausschuss eingebracht werden.

 

Die weiteren Details und die Beschlussempfehlungen der Entsperrungskommission aus ihrer Sitzung vom 15.10.2024 sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Empfehlung der Entsperrungskommission am 15.10.2024 werden in Summe 10.224.983,75 EUR von den für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 8 Bewirtschaftungssperre der Haushaltssatzung 2023/2024 insgesamt gesperrten 14.370.168,35 EUR entsperrt. Davon soll ein Teilbetrag von 3.182.539,38 EUR als Deckungsquelle insbesondere für anstehende Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport (2) / Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (FB 23) dienen.

 

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Anlagen

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