Anfrage - 24/SVV/1179
Grunddaten
- Betreff:
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Wahrung der Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer durch Widersprüche gegen Gebührenbescheide für Trinkwasserlieferungen und Abwasserentsorgung?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion BVB / Freie Wähler
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, Fraktion BVB / Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.11.2024
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Erläuterung
Im Jahr 2019 hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden, dass die Gebührenbescheide für Trinkwasser und Abwasser sowie die dazugehörige Satzungen ungültig sind. Die Stadt Potsdam hat daraufhin Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Um sicherzustellen, dass die Potsdamer Mieter und der Haushalt der Stadt im Falle einer Bestätigung dieses Urteils finanziell abgesichert sind, müssen bis heute regelmäßig Widersprüche gegen die jährlichen Gebührenbescheide der Landeshauptstadt Potsdam eingelegt werden. Dies können z. B. die Mieter der Pro Potsdam nicht tun, da Bescheidempfänger der Grundstückseigentümer, also die PP ist.
Im Interesse der Potsdamer Mieterinnen und Mieter frage ich zur Kontrolle der Verwaltung den Oberbürgermeister:
Für welche Jahre wurden im Rathaus Potsdam Widersprüche, zum Beispiel von der ProPotsdam GmbH, dem KIS und der Bäderlandschaft, gegen die Gebührenbescheide für Trinkwasserlieferungen und Abwasserentsorgung eingereicht?