Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/1011-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer Informationsgrundlage für die Haushaltsberatungen und den Haushaltsbeschluss für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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11.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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20.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung folgende Informationen als Grundlage für die anstehende Haushaltsberatung und -aufstellung zur Verfügung zu stellen. Diese sollen vorab am 16.10.2024 im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft sowie am 30.10.2024 im Hauptausschuss vorgestellt werden.
Haushaltsplanung
- Darstellung eines Fahrplans zur Verabschiedung des Haushalts 2025.
- Nennung der Rahmenbedingungen und Kriterien für eine vorläufige Haushaltsführung sowie Darstellung der Auswirkungen für Zuwendungsempfänger.
- Darstellung der Einnahmesituation der LHP bis 2027 anhand verschiedener Annahmemodelle (pessimistisch, optimistisch).
- Übersicht über den aktuellen Kassenstand und die Rücklagen der LHP, Rückstellungen der Geschäftsbereiche und KIS.
- Übersicht über die in 2023 und 2024 nicht verbrauchten Mittel der Fachbereiche der LHP und des Kommunalen Immobilien Services (KIS) und/oder der durch die Fachbereiche in die Haushaltsjahre 2024 und 2025 übertragenen Mittel.
- Darstellung der Reduktionspotenziale der Abweichungen zwischen Planstufe 7 und der Mittelfristplanung seitens der Verwaltung (fachliche Einschätzung, Priorisierung und Risikobewertung für die Zuwendungsempfänger und Dienstleistungsstrukturen).
Investitionshaushalt
- Übersicht über die in der Mittelfristplanung bis 2027 vorgesehenen Investitionen, aufgeschlüsselt ab 2025 für die jeweiligen Geschäftsbereiche der LHP mit Nennung der Vorhaben.mit einer Priorisierung der Investitionen.
- Darstellung der Investitionsvorhaben des KIS für die Jahre 2025 bis 2027 und der jeweils eingeplanten Mittel.
- Falls Verschiebungen, Änderungen oder neue Investitionen bis 2027 erforderlich sind, sind diese darzustellen und zu erläutern.
- Übersicht über die in der Mittelfristplanung von 2025 bis 2027 vorgesehenen Mittel und die von der Verwaltung gemeldeten Bedarfe nach Planstufe 7, aufgeschlüsselt ab 2025 für die jeweiligen Geschäftsbereiche der LHP und differenziert nach den jeweiligen Fachbereichen.
- Darstellung des in Planstufe 7 gemeldeten Mittelbedarfs der Fachbereiche, differenziert nach Pflichtaufgaben (z.B. durch gesetzliche Vorgaben) und freiwilligen Leistungen.
Städtische Beteiligungen
- Risikoeinschätzung der finanziellen Lage der städtischen Beteiligungen in den nächsten 5 Jahren, differenziert nach Unternehmen, Art und Höhe des Risikos (z.B. notwendige Kreditverpflichtungen).
Erläuterung
Wie der Oberbürgermeister und der Kämmerer wiederholt dargestellt haben, ist die Haushaltslage der LHP außerordentlich angespannt. Für eine Genehmigung des Haushaltsplans 2025 sind, so die Aussagen beider, erhebliche Einsparungen im Haushalt erforderlich. Gleichzeitig hat die LHP zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen erheblichen Investitionsbedarf, der eine intensive und informierte Zusammenarbeit von Stadtverwaltung und Stadtverordnetenversammlung erfordert.
Die im Antrag geforderten Darstellungen sind ein notwendiger erster Schritt, damit sich die Stadtverordneten im Detail mit den Planungen und möglichen Alternativen auseinandersetzen können.
Dieser Antrag ist dringlich zu behandeln, da nach Aussagen der Stadtverwaltung im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 11.09.2024 kurzfristig über erhebliche Zusatzaufwände im Ergebnishaushalt entschieden werden muss (z.B. Verlustausgleich Klinikum Ernst von Bergmann) und weitere grundlegende Investitionen anstehen. Auch ist der Zeitplan für die Haushaltsberatungen eng, und die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung sollte möglichst minimiert werden. Die geforderten Informationen sollten bereits Bestandteil der bisherigen verwaltungsinternen Beratungen sein und eine erste Grundlage für den Beratungs- und Entscheidungsfindungsprozess der Stadtverordneten darstellen.