Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0911-07
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung und Ausschreibung
des Potsdamer Weihnachtsmarktes 2025 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
- Einreicher*:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Änderungen von Änderungen im Punkt 6.
ALTE FASSUNG:
6. Die Brandenburger Straße und die angrenzenden Einkaufsnebenstraßen sollen in
ihrer Funktion als Einkaufs- und Flaniermeile gestärkt werden. Hierfür ist mit den
Händlervereinigungen und innerstädtischen Gewerbetreibenden ein
korrespondierendes Konzept hinsichtlich Beleuchtung, Dekoration,
Beteiligungsmöglichkeiten, Sonntagsöffnungszeiten u.a. zu erarbeiten.
Hierfür ist von der städtischen Tochtergesellschaft PMSG mbH unter Einbeziehung der ganzjährig in der Innenstadt Gewerbetreibenden ein korrespondierendes Konzept hinsichtlich Beleuchtung, Dekoration, Beteiligungsmöglichkeiten, Sonntagsöffnungszeiten u.a. zu erarbeiten.
Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.
NEUE FASSUNG:
6. Die Brandenburger Straße und die angrenzenden Einkaufsnebenstraßen sollen in ihrer Funktion als Einkaufs- und Flaniermeile gestärkt werden. Hierfür ist mit den Händlervereinigungen und ganzjährig in der Innenstadt Gewerbetreibenden ein korrespondierendes Konzept hinsichtlich Beleuchtung, Dekoration, Beteiligungsmöglichkeiten, Sonntagsöffnungszeiten u.a. zu erarbeiten.
Eine Unterrichtung der SVV zum Sachstand ist bis zum Juni 2025 vorzulegen.
Das Konzept soll von der städtischen Tochtergesellschaft PMSG mbH erstellt werden. Von der Stadtverwaltung ist zu prüfen, ob und wie diese Aufgabe an die PMSG mbH übertragen werden kann. Darüber ist im Januar im Hauptausschuss zu berichten. Insbesondere ist zu begründen, wenn die Übertragung der Aufgabe nicht möglich sein sollte.