Antrag - 24/SVV/1199
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des kostenlosen Schülerfrühstücks bis zum Ende des Schuljahres 2024/25
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD, Die Linke, DIE aNDERE, Bündnis 90/Die Grünen-Volt-DIE PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das kostenlose Frühstück in der aktuellen Umsetzungsgröße bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2024/25 sicherzustellen.
Eine Evaluation des Projektes ist vor Ende des Schuljahres 2024/25 zu erstellen und vorzustellen.
Erläuterung
Im Rahmen der vorbereitenden Haushaltskonsolidierung durch die Verwaltung wurden die im Sommer ausgelaufenen Cateringverträge, an die das Frühstück gekoppelt ist, nur bis zum Ende des Kalenderjahres 2024 verlängert. Eine abschließende Entscheidung über die Fortführung sollte im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse zum Haushalt 2025 getroffen werden. Diese abschließende Entscheidung über den Haushalt 2025 wird aufgrund der Debatte über die Reduzierung des strukturellen Defizits mindestens bis Ende des ersten Quartals andauern. Bis dahin sollte die Leistung zunächst fortgeführt werden.
Begründung der Dringlichkeit: Auch, wenn sich die Caterer in der Vergangenheit durch eine hohe Flexibilität und schnelle Lösungsfindung ausgezeichnet haben, gebietet das Miteinander, dass nicht zum Dauerumgang zu machen. Gleiches gilt für die Verwaltung. Die letzte reguläre Stadtverordnetenversammlung im Kalenderjahr ist am 4. Dezember. Ferien und Urlaube reduzieren u.U. die Mitarbeiterverfügbarkeit erheblich. Um die reibungslose Weiterführung bis zu den abschließenden Haushaltsbeschlüssen sichern zu können, ist die Einbringung in der Novembersitzung der SVV geboten.
Deckungsquelle: Die Finanzierung erfolgt durch die Verwendung der übrig gebliebenen Mittel aus dem Schülerfrühstück für das Jahr 2024 sowie ergänzend durch die Entnahme des Restbetrags aus dem Produkt 4561100 (Verwarn- und Bußgelder) oder alternative Produkte.