Beschlussvorlage - 24/SVV/1059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen

der Landeshauptstadt Potsdam vom 01. Januar 2023 (Abwasserbeseitigungs- und –abgabensatzung – AWS)

 

 

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Erläuterung

Die der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Beschlussfassung vorliegende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung - AWS) beinhaltet neben den Aktualisierungen und Änderungen bzw. Ergänzungen der Rechtsgrundlagen ausschließlich eine Anpassung der Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025-26.

 

Potsdams Schmutzwassergebühren sind von 2012 bis einschließlich 2022 konstant geblieben. Dies war möglich, weil die erlöswirksamen Mengen im Zeitraum 2012 bis 2022 von 7.143.000 Kubikmeter auf 8.287.000 um 16% gestiegen sind. Dadurch konnten die allgemeinen Preissteigerungen und Investitionen kompensiert werden.

 

Im Jahr 2023 wirkten sich die außerordentlichen Preissteigerungen insbesondere bei Energie-, Personal- und Baukosten einerseits und stagnierender Schmutzwassermengen andererseits derart aus, dass es zur Unterdeckung von etwa 0,3 Mio. Euro kam. Auch für 2024 wird eine Unterdeckung in dieser Größenordnung erwartet.

 

Für den Kalkulationszeitraum 2025-2026 müssen die Gebühren erneut angepasst werden.

 

Die Mengengebühr beträgt ab 2025 5,46 € pro m³ statt 4,08 € pro m³ bei gleichzeitiger Anpassung der Grundgebühren.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat nach dem Ver- und Entsorgungsvertrag mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) der EWP im Jahr 2022 für die Betriebsführung bei der Abwasserentsorgung 21.335 TEURO erstattet. Die tatsächlichen Aufwendungen der EWP lagen auskunftsgemäß bei 27.572 TEURO. Nach dem Ver- und Entsorgungsvertrag ist die EWP berechtigt, die tatsächlichen Kosten von der LHP zu verlangen. Diese sind inflationsbedingt angepasst für 2025 und 2026 Grundlage der Gebührenkalkulation 2025_26. Der Gebührenanstieg resultiert im Wesentlichen auf die Anpassung der Betriebsführungskosten.

 

Mit Urteil vom 22. Mai 2019 (VG 8 K/14) hob das Verwaltungsgericht Potsdam 6 angegriffene Gebührenbescheide für Trink- und Schmutzwasser der Jahre 2010 bis 2012 auf. Die Entscheidung wirft eine Reihe schwieriger und für die Landeshauptstadt Potsdam über den Einzelfall hinausweisender Fragen auf, die obergerichtlich für Brandenburg bislang nicht geklärt sind. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob Gewinne der EWP dem Überdeckungsausgleich nach § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG unterliegen und daher „gebührenmindernd“ eingesetzt werden müssen. Diese Annahmen des Verwaltungsgerichts halten aus der Sicht der Landeshauptstadt Potsdam einer rechtlichen Prüfung nicht stand und können daher das erstinstanzliche Urteil nicht stützen. Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen, die die Landeshauptstadt Potsdam auch eingelegt hat. Damit wurde zunächst der Eintritt der Rechtskraft des Urteils verhindert. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes dazu lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenkalkulation nicht vor.

 

Für ein Vergleichsgrundstück (2 Personen, Jahresverbrauch 60 Kubikmeter) ergibt sich folgender Vergleich.

 

Schmutzwasser

 

 

 

 

 

Jahr

Mengengebühr brutto

Grundgebühr brutto

Kosten Jahr

 

 

 

 

 

Berlin

2024

2,16

21,90

151,5

Teltow

2023

1,82

69,55

178,8

Falkensee

2024

3,60

 

216,0

Werder

2024

2,20

96,50

228,5

WAH

2024

3,91

66,00

300,6

Brandenburg/Havel

2024

3,58

108,00

322,8

Rathenow

2024

4,19

132,00

383,4

Mittelgraben

2025

4,98

132,00

430,8

 

 

 

 

 

Land Brandenburg

2022

3,20

90,61

282,6

 

 

 

 

 

EWP

2024

4,08

90,00

334,8

 

 

 

 

 

EWP 2025_26

2025/26

5,46

120,00

447,6

 

Die durchschnittlichen Kosten für die Schmutzwasserentsorgung im Land Brandenburg lagen für das Vergleichsgrundstück 2022 bei 282,60 Euro. In Potsdam liegen sie derzeit um 18% darüber. Für 2025 liegen bis auf den WAZV Mittelgraben noch keine Vergleichswerte vor. Es ist aber auch hier mit Preisanpassungen zu rechnen. Die Mehrkosten für den Verbraucher in 2025 und 2026 betragen in Potsdam somit 4,70 Euro pro Einwohner und Monat.

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Anlagen

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