Antrag - 24/SVV/1049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bildet zusätzlich einen zeitweiligen Ausschuss zur Aufklärung über Aktivitäten der Führerscheinstelle zur Prüfung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit Behinderungen.

 

Der Ausschuss besteht aus 9 Mitgliedern.

 

Seine Aufgabe besteht darin, aufzuklären

 

  • wie es zur pauschalen Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Menschen mit Behinderungen kommen konnte,
  • aus welchem Anlass, in welcher Zeitabfolge und auf wessen Veranlassung die Führerscheinstelle mit welchen Einzelmaßnahmen aktiv wurde,
  • welche dieser Einzelmaßnahmen gegen welche Rechtsnormen verstieß,
  • wann Betroffene, der Behindertenbeirat und Landesbehörden sich kritisch gegen die Maßnahmen wandten und wie die Stadtverwaltung darauf reagierte und
  • ob inzwischen die aus den Maßnahmen entstandenen Nachteile für die Betroffenen so weit wie möglich ausgeglichen wurden.

 

Dazu soll ein Abschlussbericht erarbeitet werden, der zu den o.g. Fragen Stellung nimmt und ggf. Handlungsempfehlungen enthält.

 

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Erläuterung

In den vergangenen Jahren berichtete die Lokalpresse immer wieder über diskriminierende Aktivitäten der Potsdamer Führerscheinstelle gegen Menschen mit Behinderungen. Die Behörde soll diese Menschen pauschal unter den Verdacht gestellt haben, nicht mehr fahrtüchtig zu sein und ihnen den Entzug der Fahrerlaubnis angedroht haben. Zuletzt gab es Berichte Betroffener über eine halbherzige Entschuldigung des Oberbürgermeisters und Änderungen in der Arbeitsorganisation der Verwaltung. Gleichzeitig wurde aber in Gesprächen mit betroffenen Bürger*innen auch deutlich, dass die Aktivitäten für sie bis heute eine anhaltende Diskriminierungserfahrung darstellen.

Mit der Einrichtung eines zeitweiligen Ausschusses zur Aufklärung der Vorfälle bekennt sich die Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Verantwortung für die Kontrolle der Verwaltung. Der Ausschuss soll durch eine Befragung betroffener Bürger*innen und beteiligter Mitarbeiter*innen den Ablauf und die Hintergründe der Vorfälle aufklären und ggf. Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Uns ist bewusst, dass ein solcher Ausschuss sich nicht auf die Rechte eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses stützen kann. Wir setzen auf die Kooperation der Verwaltung und die freiwillige Mitwirkung betroffener Bürger*innen.

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Anlagen

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