Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0353-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung der Bewohnerparkausweisgebührenverordnung

 

1.§ 2 Absatz 1 wird folgendermaßen geändert:

 

„Für ein Jahr beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung 60 Euro.“

 

2.§ 2 Absatz 2 wird folgendermaßen geändert:

 

„Für zwei Jahre beträgt die Höhe der Gebühr für die Ausstellung 115 Euro.“

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...