Mitteilungsvorlage - 24/SVV/1106

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

den „Pflegebedarfsplan für die Landeshauptstadt Potsdam“ gemäß Anlage.

 

Auf Grundlage des Beschlusses 21/SVV/0501 „Pflege vor Ort gestalten“, hat die Verwaltung die Leistung zur Erstellung des Potsdamer Pflegebedarfsplans ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das unabhängiges wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Forschungs- und Beratungsinstitut Empirica. Empirica hat in der Folge den Pflegebedarfsplan für die Landeshauptstadt Potsdam 2023 erarbeitet.

 

Der Pflegebedarfsplan umfasst eine Übersicht über alle vorhandenen Statistiken, um eine verlässliche Datenlage über die Pflege in der Landeshauptstadt Potsdam zu erhalten. In Folge dessen sind spezifische Bedarfe klarer zu erkennen und Hilfen wirksamer. Ausgangspunkt ist die demografische Entwicklung, die von einer alternden Bevölkerung und einem damit einhergehenden erhöhten Pflegebedarf ausgeht.

 

Der Pflegebedarfsplan zielt darauf ab, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung älterer Menschen sicherzustellen. Dies umfasst die Entwicklung und Förderung alternativer Wohnformen, präventive Maßnahmen zur Vermeidung oder Verzögerung von Pflegebedürftigkeit, und die Verbesserung der Pflegequalität durch bessere Koordination und Standards. Insgesamt strebt der Plan eine ganzheitliche und nachhaltige Pflegeinfrastruktur an, die die Lebensqualität der älteren Bevölkerung verbessert und die Ressourcen der gesamten Gesellschaft nutzt.

Der Pflegebedarfsplan richtet sich insbesondere an die Mitarbeitenden und Führungskräfte der Stadtverwaltung, an die Stadtverordneten, an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion, an die in der Landeshauptstadt Potsdam aktiven Träger der Freien

Wohlfahrtspflege sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Zukünftiges Ziel ist es, die identifizierten Bedarfe zeitnah und effizient zu adressieren und die Pflegeversorgung in der Landeshauptstadt Potsdam unter Vorbehalt der Haushaltsplanung nachhaltig zu verbessern.

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Anlagen

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