Antrag - 24/SVV/1046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die durch die Landeshauptstadt Potsdam entsandten Mitglieder in den Gremien der städtischen Betriebe werden beauftragt, sicherzustellen, dass Sitzungen der Aufsichtsräte generell nicht in den Schulferien stattfinden. Ausnahmen sind nur dann zu ermöglichen, wenn alle Mitglieder des betroffenen Aufsichtsrates vorab zugestimmt haben.

 

Außerdem wird der Oberbürgermeister in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter angewiesen, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Sitzungen der Aufsichtsräte künftig in hybrider Form stattfinden können.

 

  1. Der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Termine von Arbeitsgruppen und Beratungsgremien, in denen ehrenamtlich tätige Stadtverordnete mitwirken, künftig nur noch außerhalb der Schulferien stattfinden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2025 über den Sachstand zu unterrichten.

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Erläuterung

Die Aufsichtsräte der städtischen Betriebe werden durch die Stadtverordnetenversammlung unter Anwendung des Hare-Niemeyer-Verfahrens nach der Fraktionsstärke besetzt. Allerdings werden nur feste Mitglieder und mögliche Nachrücker*innen für diese Posten besetzt. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen.

In einem der städtischen Betriebe hat nun die Aufsichtsratsvorsitzende den Termin der ersten Aufsichtsratssitzung mitten in den Herbstferien angesetzt. Der Hinweis, dass einzelne Aufsichtsratsmitglieder in dieser Zeit im Urlaub sind, führte zu keiner Änderung des Termins.

Ebenso lehnte die Aufsichtsratsvorsitzende es ab, die Sitzung hybrid durchzuführen und dadurch eine Teilnahme der verreisten Aufsichtsrätin zu ermöglichen. Dabei finden nach unseren Informationen die Aufsichtsratssitzungen der Tochtergesellschaften bereits in hybrider Form statt und es ist nicht nachvollziehbar, warum das nicht auch im Mutterkonzern möglich sein soll.

Der Ausschluss der durch einzelne Fraktionen benannten Aufsichtsratsmitglieder von den Aufsichtsratssitzungen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Fraktionen dar. Die Terminierung der Aufsichtsratssitzung in den Ferien kommt einem solchen Ausschluss aber gleich, weil sich das verhinderte Aufsichtsratsmitglied nicht einmal vertreten lassen kann, wie das sogar in den nur beratend tätigen Fachausschüssen möglich ist.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Sitzungstermine der Aufsichtsräte langfristig innerhalb der normalen Sitzungswochen der Stadtverordnetenversammlung zu planen und im Bedarfsfall in digitaler Form an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen zu können.

In den letzten Wochen wurden durch die Verwaltung gleich mehrere Termine von Beratungsgremien und Arbeitsgruppen, in denen Stadtverordnete mitwirken, in den Schulferien angesetzt. Diese Praxis erschwert die Vereinbarkeit des Ehrenamtes mit persönlichen Planungen und beruflichen Verpflichtungen ganz erheblich. Es muss sitzungsfreie Zeiten geben, mit denen die Stadtverordneten langfristig und verbindlich planen können.

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Anlagen

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