Beschlussvorlage - 24/SVV/1099
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebührensatzung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2024
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04.12.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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20.11.2024
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Geplant
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Ortsbeirat Eiche
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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20.11.2024
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Geplant
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Vorberatung
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19.11.2024
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Geplant
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Ortsbeirat Uetz-Paaren
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Vorberatung
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18.11.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Grube
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Marquardt
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Vorberatung
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19.11.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Neu Fahrland
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Vorberatung
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20.11.2024
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Geplant
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Ortsbeirat Golm
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Vorberatung
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21.11.2024
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●
Geplant
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Ortsbeirat Satzkorn
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Vorberatung
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28.11.2024
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Erläuterung
Die kommunale Abfallwirtschaft ist nach den Vorgaben des § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) und des § 9 Abs. 1 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz-gesetzes (BbgAbfBodG) vollständig aus Benutzungsgebühren zu finanzieren. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Abfallentsorgung nicht übersteigen und in der Regel decken. Nach dem KAG müssen Kostenüberdeckungen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Dem vorbenannten Kostendeckungsprinzip folgend, ergeben sich die Gebührensätze 2025 aus den prognostizierten Mengen- und Kostenansätzen für die abfallwirtschaftlichen Leistungen. Diese abfallwirtschaftlichen Leistungen werden durch die Einführung der Gelben Tonne Plus zum 1.1.2025 erweitert. Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation wurden für das Jahr 2025 neue Abfallgebührensätze ermittelt und eine neue Abfallgebührensatzung vorgelegt.
In der Abfallgebührensatzung 2025 sind keine Kosten mehr für den Vollservice berücksichtigt. Dieser Service beinhaltet den Transport der Rest- und Bioabfallbehälter vom Grundstück zur Entleerung in das Fahrzeug und deren Rücktransport. Dieser Service soll insbesondere auf Grund der geringen Inanspruchnahme nicht mehr angeboten werden. Nur 435 (2 %) von ca. 21.000 Grundstücken nehmen diesen Service bisher in Anspruch. Ein weiterer Grund ist, dass der Vollservice nicht für alle Abfall- und Wertstoffbehälter und auch nur in einem begrenzten Radius angeboten wird. Auch hat sich durch Rückfragen von Grundstückseigentümern bei der Abfallgebührenveranlagung gezeigt, dass diese die Behälterserviceleistung teilweise doppelt gebucht haben (Stadt und private Dritte).
Inhaltliche Änderungen am Satzungstext betreffen die mit dem Wegfall des Vollservice verbundenen Regelungen. Des Weiteren erfolgte eine redaktionelle Änderung. Die bisherige „Grundgebühr“ wird in „Basisgebühr“ umbenannt. Diese Umbenennung folgt einer richterlichen Empfehlung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens, da die „Grundgebühr“ der Stadt Kostenbestandteile für pauschale Leistungen (u.a. Sperrmüllabfuhr, Altpapiersammlung-/verwertung, Wertstoffhöfe etc.) enthält. Eine Grundgebühr i. S. des Kommunalabgabenrechts enthält dagegen nur reine Vorhalteleistungen. Bei dieser Änderung handelt es sich nur um eine begriffliche Änderung, die enthaltenen Leistungen sind gleichbleibend bzw. wurden um die Leistungen der Gelben Tonne Plus ergänzt.
Die inhaltlichen Änderungen können der beigefügten Synopse der alten und neuen Satzungsregelungen entnommen werden.
In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein umfangreiches Abfallwirtschaftssystem für die getrennte Erfassung einzelner Wertstoffe und Abfälle in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem etabliert. Mit der Durchführung der Abfallentsorgungsleistungen sind Entsorgungsunternehmen, sogenannte Dritte, beauftragt.
Eine zusätzliche Getrenntsammlung für stoffgleiche Nichtverpackungen wird in Umsetzung des SVV-Beschlusses 21/SVV/0495 zum 1.1.2025 neu eingeführt. Im Rahmen von Verhandlungen mit den Dualen Systemen hat die Stadt die Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen (z.B. Küchensieb, Plasteschüssel, Bratpfanne) über die Gelbe Tonne vereinbart. Für die Mitbenutzung wurde ein kommunaler Anteil i.H. von 17 % verhandelt. Die Stadt trägt die Kosten der Mitnutzung in dieser Höhe.
Die Ermittlung der Kosten für die Abfallentsorgungsleistungen 2025 erfolgte auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen und geplanten abfallwirtschaftlichen Leistungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Vorjahren. Insgesamt gab es bis zum Jahr 2023 rückläufige Abfallmengen sowohl bei den Siedlungsabfällen (Restabfall, Sperrmüll) als auch bei den Wertstoffen (Bioabfall, PPK, Schrott, Elektrogeräte); dies trotz steigender Behälterzahlen und Bevölkerungszuwachs in der Stadt. Seit dem 1. Halbjahr 2024 sind wieder leicht gestiegene Abfall- und Wertstoffmengen zu verzeichnen, weshalb im Ergebnis mit leicht steigenden Abfallmengen für das Jahr 2025 gerechnet wird.
Hinzu kommen die prognostizierten Kosten für den Anteil stoffgleicher Nichtverpackungen. Die Sammlung der Wertstoffe über die Gelbe Tonne Plus, einschließlich der stoffgleichen Nichtverpackungen wurde von den Dualen Systemen ausgeschrieben. Das Sammlungssystem (Behälter, Entleerungsrhythmen) wurde dazu im Vorfeld mit der Stadt abgestimmt. Der Mitbenutzungs-anteil der Stadt wird mit dem durch die Dualen Systeme ermittelten Bestbieter abgerechnet. Die Verwertung des der Stadt zustehenden anteiligen Sammelgemisches aus Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen wurde durch die Stadt europaweit ausgeschrieben.
Kalkulationsgrundlage für die Leistungen der Abfallentsorgung sind die jeweiligen Kosten der Drittbeauftragten sowie die Kosten der Verwaltung.
Folgende Drittbeauftragte kommen zum Einsatz:
Abfallentsorgungsleistung |
Beauftragter Dritter |
Bemerkung |
Abfallsammlung, Betrieb Wertstoffhöfe |
Stadtentsorgung Potsdam GmbH |
Entsorgungsvertrag bis 30.04.2031 |
Verwertung Altpapier, Schrott, Altholz |
Stadtentsorgung Potsdam GmbH |
Entsorgungsvertrag bis 30.04.2031 |
Verwertung von Restabfall und Sperrmüll |
Remondis Thermische Verwertung Staßfurt |
Entsorgungsvertrag bis 31.12.2028 |
Verwertung Bioabfall - 1. Halbjahr 2025 |
Remondis Vergärungsanlage Trappenfelde |
Entsorgungsvertrag bis 30.06.2025 |
Verwertung Bioabfall - 2. Halbjahr 2025 |
Zweckverband Bioabfallverwertung Schwanebeck |
Gründung Zweckverband im Herbst 2024 |
Sammlung und Verwertung von Alttextilien |
FWS GmbH; Bremen |
Konzessionsvertrag bis 31.12.2025 |
Sammlung stoffgleiche Nichtverpackungen |
Stadtentsorgung Potsdam GmbH |
Nach Ausschreibung der Dualen Systeme |
Verwertung stoffgleiche Nichtverpackungen |
n. b. |
Europaweite Ausschreibung i.A. |
Die einzelnen Gebührensätze für das Kalenderjahr 2025 resultieren abschließend aus der Division der veranschlagten Kosten mit den prognostizierten Grundlagendaten (Behältervolumen, Einwohner etc.).
Neben den veranschlagten Kosten sind ebenfalls Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren, hier dem Jahr 2023, kalkulatorisch zu berücksichtigen. Im Ergebnis des vorläufigen IST-BAB Abfallentsorgung 2023 wurde eine Überdeckung in Höhe von insgesamt 1.224.473,45 € ermittelt. Die Gründe für diese vorläufige Überdeckung 2023 in vorgenannter Höhe sind vielfältig.
Die Überdeckung 2023 ist insbesondere auf geringere Aufwendungen gegenüber den beauftragten Dritten zurückzuführen. So sind auf Grund von Mindermengen insgesamt 210,8 T€ weniger Kosten für die Verwertung von Abfällen angefallen als veranschlagt, davon für Restabfall und Sperrmüll 170,3 T€, für Bioabfall 39 T€ und für Altautos 1,5 T€. Bei der STEP sind für die Abfallsammlung und -verwertung insgesamt 1.133 T€ weniger Kosten entstanden. Dies ergibt sich zum einen aus Mindermengen (- 696,2 T€) als auch aus Preiseffekten (- 437,4 T€). Letztere ergeben sich aus nicht getätigten Investitionen (- 356 T€) und sonstigen Preiseffekten, für die ein Preisvorbehalt besteht. Allerdings wurden durch die STEP bei der Verwertung von Altpapier geringere Verwertungserlöse (- 298,3 T€) generiert. In der Verwaltung sind ebenfalls weniger Kosten (- 176,6 T€) entstanden, was insbesondere auf geringere Kosten bei Personal, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachterleistungen zurückzuführen ist.
Die o.g. Überdeckung i.H. von insgesamt 1.224.473,45 wurde in der vorliegenden Gebührenkalkulation 2025 in den einzelnen Gebührensätzen gebührenmindernd berücksichtigt.
Im Ergebnis der Prognose zu den Kosten der Abfallentsorgungsleistungen 2025 steigen diese jedoch an. Für die Abfallsammlung entstehen höhere Kosten bei der STEP (+ 587,5 T€). Diese sind insbesondere auf die zu erwartende Tarifanpassung nach dem TVöD sowie auf steigende Verbrauchskosten zurückzuführen. Weiterhin sind die Anschaffungskosten für Fahrzeuge gestiegen, wodurch sich die berücksichtigten Abschreibungen erhöhen. Die Stadt als öffentlicher Auftraggeber ist zudem nach dem „Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz“ verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an Sammelfahrzeugen mit alternativem Antrieb anzuschaffen und einzusetzen. So ist im Jahr 2025 ein Fahrzeug mit Elektroantrieb für die Altpapiersammlung enthalten, für welches ein Förderantrag beim Bund gestellt wurde. Dieser wurde auch bewilligt, jedoch kommt die Förderung erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Jahr 2026, so dass die Abschreibungen für 2025 in voller Höhe berücksichtigt wurden.
Die Verwertung der Siedlungsabfälle (Restabfall, Sperrmüll) sowie der Bioabfälle ab dem 1.1.2024 wurden im Jahr 2023 europaweit ausgeschrieben. Im Ergebnis wird im Jahr 2025 mit niedrigeren Entsorgungspreisen als bisher kalkuliert. Allerdings steigt die für die thermische Verwertung der Siedlungsfälle ab 2024 gesetzlich vorgeschriebene CO2-Abgabe von 45 €/t im Jahr 2024 auf 55 €/t im Jahr 2025. Auf der Basis der prognostizierten Abfallmengen für Restabfall und Sperrmüll wurden die daraus resultierenden Brennstoffemissionen ermittelt, für die durch die Anlagenbetreiber CO2-Zertifikate zu erwerben sind. Im Ergebnis beläuft sich die CO2-Abgabe auf 1.074 T€, die in die Kalkulation 2025 einzurechnen sind. Im Jahr 2024 lagen diese noch bei 770 T€.
Für die Verwertung der Bioabfälle kommen für das 1. Halbjahr 2025 die Einzelpreise aus dem europaweiten Vergabeverfahren zum Ansatz. Im 2. Halbjahr erfolgt die Anlieferung zum Standort des neu im September 2024 gegründeten Zweckverbandes Bioabfallverwertung Schwanebeck, an dem die Stadt im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit beteiligt ist.
Insgesamt werden für die Verwertung von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll ca. 682 T€ geringere Kosten angesetzt, als noch im Jahr 2024.
Neu in der Abfallgebührenkalkulation 2025 berücksichtigt sind die Kosten für die Sammlung und Verwertung stoffgleicher Nichtverpackungen, die insgesamt mit 688,5 T€ zu Buche schlagen.
Im Ergebnis werden für das Jahr 2025 insgesamt Mehrkosten für Drittbeauftragte i.H. von ca. 600 T€ gegenüber dem Jahr 2024 prognostiziert.
Für die Verwaltung werden im Jahr 2025 geringere Kosten (- 58,7 T€) als 2024 veranschlagt, was insbesondere auf geringere Kosten bei der Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen sind, da bspw. der Abfallratgeber nur alle drei Jahre erscheint.
Auf der Ertragsseite werden für das Jahr 2025 insgesamt 766,5 T€ eingeplant, was gegenüber dem Jahr 2024 ein geringes Minus i. H. von 5,2 T€ darstellt. Hier sind die Verwertungserlöse für Alttextilien um 131,4 T€ gesunken, da die Sammelware sich nur noch schlecht absetzen lässt. Beim Altpapier ist aktuell von einem höheren Verwertungserlös auszugehen, trotz rückläufiger Sammelmengen.
Der insgesamt über die Abfallgebühren 2025 zu deckende Aufwand, nach Berücksichtigung der Erlöse und der Gebührenüberdeckung 2024, ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,33 Mio € angestiegen.
Im Ergebnis der Abfallgebührenkalkulation 2025 steigen die Abfallgebühren gegenüber dem Vorjahr.
Die Basisgebühren erhöhen sich wie folgt:
- für Haushalte um 6,47 € je Person und Kalenderjahr (+ 25,4 %)
- im Gewerbe um 3,35 € je Beschäftigten und Kalenderjahr (+ 22 %).
Die Leistungsgebühren erhöhen sich wie folgt:
- für Restabfall zwischen - 2,3 und + 4,1 % jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße;
- für Bioabfall zwischen + 0,8 und + 4,6 % jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße.
Die Servicegebühren verändern sich wie folgt:
- Behälterwechselgebühr - 3,9 %
- Behälteraufstellgebühr Veranstaltungen - 6,4 %
Die unterschiedlichen Gebührenerhöhungen in den einzelnen Gebührentatbeständen ergeben sich aus der Berücksichtigung der Kostenerhöhungen für die einzelnen Abfallentsorgungsleistungen, den geplanten Verwertungserlösen als auch der Über-/Unterdeckung aus dem Jahr 2023.
So schlagen sich insbesondere die zu berücksichtigenden, gesunkenen Überdeckungen aus dem Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 (- 865 T€ gegenüber der Kalkulation 2024) neben den gestiegenen Sammelkosten für bspw. Sperrmüll und PPK sowie die neu eingeführte Gelbe Tonne Plus ausschließlich in der Basisgebühr nieder. Hier wurde bereits zur Stabilisierung der Basisgebühr eine anteilige Quersubventionierung der Leistungen Sperrmüllsammlung und Gelbe Tonne Plus i.H. von 500 T€ über die Restabfallgebühr vorgenommen.
Die Leistungsgebühren für Rest- und Bioabfall steigen moderat, was mit den gesunkenen Verwertungskosten nach europaweiter Ausschreibung in Verbindung steht. Zusätzlich wirken sich die Über-/Unterdeckungen aus dem Jahr 2023 in den einzelnen Behältergrößen unterschiedlich auf die einzelnen Gebührensätze aus. Wie in den Vorjahren auch fand als Anreizwirkung zur Getrenntsammlung eine Quersubventionierung der Biotonne i.H. von 650 T€ statt.
Eine Gegenüberstellung aller Gebührensätze für die Jahre 2023 – 2025 sowie zwei Rechenbeispiele für die Gebührenveränderungen anhand eines Einfamilienhauses und einer Wohnanlage sind nachfolgend dargestellt.
Ebenso findet sich ein Gebührenvergleich für zwei Beispiele mit anderen Großstädten im Anhang der Vorlage. Hier wurden entgegen der Darstellung der Vorjahre, Städte aufgenommen, die ebenfalls eine Wertstofftonne (Gelbe Tonne Plus) anbieten.
Gegenüberstellung der Gebührensätze 2023 - 2025
Gegenüberstellung der Gebührensätze 2023 – 2025 (Fortsetzung)
Vergleich Abfallgebühren 2025 zu 2024 für Musterhaushalte
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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92,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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108 kB
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4
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(wie Dokument)
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134 kB
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5
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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13 MB
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7
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(wie Dokument)
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48,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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52,6 kB
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9
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(wie Dokument)
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323,1 kB
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