Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/1059-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam vom 01. Januar 2023 (Abwasserbeseitigungs- und –abgabensatzung – AWS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BVB / Freie Wähler
- Einreicher*:
- Fraktion BVB / Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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21.11.2024
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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20.11.2024
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Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Vorberatung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
Ergänzend bzw. ändernd möge die STVV zur DS 24/SVV/1059 folgendes beschließen:
Für den OT Groß Glienicke sind die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung gesondert und nach Maßgabe der tatsächlichen Kosten für deren Entsorgung durch die Berliner Wasserbetreibe auszuweisen.
Erläuterung
Die Berliner Wasserbetriebe haben 2022 ihre Abwassergebühren von 2,21 €/m³ auf 2,155 €/m³ bis heute gesenkt. Der Ortsteil Groß Glienicke verbringt schon seit vielen Jahrzehnten sein gesamtes Abwasser zu den Berliner Wasserbetrieben (BWB) nach Berlin Ruhleben. Wie die sehr erhebliche Differenz zu dem Gebührenvorschlag des Oberbürgermeisters in o. g. Drucksache ausgewiesenen 5,46 €/m³ Abwasser entsteht, ist nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes nicht dargelegt.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind die Bestimmung der Gebührensätze im § 21 der Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungs- und -abgabensatzung - AWS für den OT Groß Glienicke mit dem Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG nicht vereinbar.
Dort heiß es „Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in den Fällen des Satzes 1 in der Regel decken.“
Bei einen durchschnittlichen täglichen Wasserbrauch von 126 Liter Trinkwasser je Person (https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/wohnen/wassernutzung-privater-haushalte) ergeben sich bei 4876 Einwohnern (Stichtag 31.12.2023 https://www.potsdam.de/de/bevoelkerung-einwohner-nach-stadtteilen-der-landeshauptstadt-potsdam im OT Groß Glienicke) ein Jahresabwasseranfall von ca. 224247 m³ zu reinigendem Abwasser. Bei Kosten von 5,46 €/m³ fielen nach neuer Satzung 1.224.389 € Gebühren in Potsdam an, während Potsdam wohl nur 483.252 € an die Berliner Wasserbetriebe oder weniger zu zahlen hat. Die erhebliche Differenz ist erklärungsbedürftig, auch wenn man davon ausgeht, dass die Kosten der in den 90 er Jahren gebauten gemeinsamen Abwasserleitung mit Seeburg nach Berlin Gatow seit langen abgeschrieben sein dürfte.