Antrag - 24/SVV/1247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zeitraum Januar bis Juni 2025 in allen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Der Bericht des Oberbürgermeisters ist spätestens zwei Tage vor der Sitzung bis 15 Uhr an die Fraktionen und das Büro der Stadtverordneten schriftlich auszureichen.

 

Während der Behandlung des Berichtes in der Sitzung sollen nur noch kurz (maximal 10 Minuten) wichtige aktuelle Informationen mündlich ergänzt werden, deren Aufnahme in den schriftlichen Bericht nicht mehr möglich war. Die Redezeit in der Sitzung soll vorrangig für die Beantwortung von Nachfragen zum schriftlichen Bericht und die Debatte darüber genutzt werden.

 

  1. Die Antworten auf Fragen, die in der Einwohnerfragestunde beantwortet werden, sind spätestens zwei Tage vor der Sitzung bis 15 Uhr an die Fragestellenden, die Fraktionen und das Büro der Stadtverordneten schriftlich auszureichen.

 

In der Sitzung sollen vorrangig Nachfragen der Einwohner*innen zu den schriftlichen Antworten beantwortet werden.

 

In der Juni-Sitzung 2025 beschließt die Stadtverordnetenversammlung, ob die Maßnahmen dauerhaft fortgesetzt und ob dazu ggf. die Geschäftsordnung geändert werden soll.

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Erläuterung

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen sollen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen effektiver gestaltet und möglichst verkürzt werden.

Der Bericht des Oberbürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung dient eigentlich dazu, die Stadtverordneten unaufgefordert über wichtige Belange der Stadt zu unterrichten. Leider wurde diese Berichterstattung in den letzten Jahren immer stärker um Themen aufgebläht, zu denen weder eine Aussprache in der SVV nötig ist, noch die mündliche Vortragsweise besonders praktikabel erscheint. Danksagungen an Mitarbeitende, Einladungen zu Veranstaltungen und der Hinweis auf Zeitungsartikel sollten schriftlich erfolgen. Dadurch wird das ermüdende Format des Frontalunterrichtes zeitlich begrenzt und wertvolle Sitzungszeit gespart.

In der Einwohnerfragestunde werden Bürger*innen häufig mit unerwarteten Sachverhalten oder Rechtsauffassungen konfrontiert. Eine vorherige schriftliche Ausreichung der Antworten ermöglicht ihnen, diese vor der Sitzung zu prüfen und in der Einwohnerfragestunde zielgerichtete Nachfragen zu stellen. Auch hier kann wertvolle Sitzungszeit gespart werden.

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