Antrag - 24/SVV/1296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

 

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Erläuterung

In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2024 wurden folgende ständige Ausschüsse gebildet:

  • Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
  • Ausschuss für Bildung und Sport
  • Ausschuss für Kultur
  • Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
  • Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, und Entwicklung des ländlichen Raumes
  • Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
  • Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Nach § 15 Pkt. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam werden die Aufgaben der beschließenden und beratenden Ausschüsse in einer Ausschusszuständigkeitsordnung geregelt. Die Notwendigkeit, die Zuständigkeitsordnung neu zu fassen ergibt sich aus der geänderten Aufgabenverteilung und dem Bestreben, die Ausschüsse dem Geschäftsverteilungsplan anzupassen, um Überschneidungen unterschiedlicher Geschäftsbereiche zu vermeiden.

Um die Arbeit der Ausschüsse zu effektiveren, soll die Ausschusszuständigkeitsordnung stärker in den Focus der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung gerückt und mit Leben erfüllt werden. Deshalb wird vorgeschlagen, diese als Anlage zur Geschäftsordnung zu beschließen

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Anlagen

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