Antrag - 24/SVV/1304
Grunddaten
- Betreff:
-
Programmierung der Lichtsignalanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Programmierung der Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet dahingehend zu ändern, dass Fußgängerampeln nur noch nach Betätigung des Fußgängertasters auf Grün schalten. Die bisherige Programmierung ist auf Basis der gesammelten Erfahrung zu evaluieren.
Erläuterung
Derzeit ist es der Stadtverwaltung bekannt, dass bestimmte Lichtsignalanlagen ohne Betätigung des Fußgängertasters auf Grün für Fußgänger schalten. Diese Funktion ist bewusst programmiert und dient der Förderung des Fußverkehrs. Allerdings führt diese Praxis zu einer zusätzlichen Grünphase, die unabhängig vom tatsächlichen Bedarf der Fußgänger geschaltet wird.
Die gegenwärtige Regelung beeinflusst potenziell den Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs, da Grünphasen für Fußgänger auch dann ausgelöst werden, wenn keine Querung erfolgt. Obwohl Lichtsignalanlagen gruppenweise schalten und der motorisierte Verkehr aus derselben Richtung ebenfalls eine Grünfreigabe erhält, ist eine optimierte Regelung erforderlich, um den Verkehrsfluss effizienter zu gestalten.
Durch die Änderung der Programmierung, sodass Grünphasen für Fußgänger nur bei tatsächlicher Anforderung durch den Fußgängertaster ausgelöst werden, könnten mögliche Störungen des Verkehrsflusses minimiert werden, ohne den Fußverkehr grundsätzlich zu benachteiligen. Zudem wird sichergestellt, dass Grünphasen gezielt den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer angepasst werden.
Die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Lichtsignalanlagen gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) gewährleistet weiterhin die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen. Die beantragte Änderung würde den Verkehrsfluss insgesamt optimieren und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Nutzung der Lichtsignalanlagen fördern.