Antrag - 24/SVV/1280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, im kommunalen Haus in der Sellostraße 21 gemeinwohlorientierten Wohnraum zu schaffen.

 

Dazu sollen Gespräche mit der AWO Potsdam zum Bedarf sowie einer Kooperation nach Vorbild der Sellostr. 6 geführt werden.

 

Darüber hinaus sollte für das Haus geprüft und aufgezeigt werden, wie eine Vergabe gemäß der Veräußerungsleitlinie der LHP möglich ist.

Der FB 39 Wohnen soll in den gesamten Prozess mit eingebunden werden.

 

Dem GSWI ist im I. Quartal 2025 zu berichten.

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Erläuterung

Das leergezogene kommunale Wohnhaus in der Sellostr. 21 ist eines der letzten Wohnhäuser in der Brandenburger Vorstadt mit sozialen und leistbaren Mieten.

Die Eigentümerin, die ProPotsdam ist laut Gesellschaftervertrag verpflichtet, sozialen und leistbaren Mieten zu schaffen und zu erhalten.

Das muss selbstverständlich bei einer Veräußerung von Wohnraum gelten.

Für das Wohnhaus besteht für die ProPotsdam die Chance nach dem Vorbild und Modell der Sellostr. 6 eine bedarfsgerechte Kooperation mit der AWO Potsdam einzugehen.

Eine Veräußerung des Hauses an Private zum Höchstgebot und künftigen Luxus-Mieten muss verhindert werden.

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