Antrag - 24/SVV/1279
Grunddaten
- Betreff:
-
Mieter:innen in der Sellostr. 20 vor Verdrängung schützen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter der Stadt für die ProPotsdam GmbH beauftragt, für die Mieter im kommunalen Haus in der Sellostraße 20 eine sozialgerechte und leitbare Miete zu sichern und damit eine Verdrängung der Mieter zu verhindern.
Darüber hinaus soll für das Haus geprüft und aufgezeigt werden, wie eine Vergabe gemäß der Veräußerungsleitlinie der LHP möglich ist.
Der FB 39 Wohnen soll in den gesamten Prozess mit eingebunden werden.
Dem GSWI ist im I. Quartal 2025 zu berichten.
Erläuterung
Das voll vermietete kommunale Wohnhaus in der Sellostr. 20 ist eines der letzten Wohnhäuser in der Brandenburger Vorstadt mit sozialen und leistbaren Mieten. Die Eigentümerin, die ProPotsdam ist laut Gesellschaftervertrag verpflichtet, sozialen und leistbaren Mieten zu schaffen und zu erhalten.
Das muss selbstverständlich bei einer Veräußerung von Wohnraum gelten. Sollte die ProPotsdam eine Veräußerung des Wohnhauses vorsehen, müssen die Mieter:innen vor Verdrängung geschützt werden.