Antrag - 24/SVV/1271

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Dialogdisplays zur Verbesserung der Verkehrssicherheit neben der temporären Aufstellung auch an festen Standorten zu genehmigen. Bereits bestehende Kooperationsverträge für den Betrieb von Dialog-Displays mit zwangsweisen Befristungen sind um Änderungsverträge zu ergänzen, die neben der temporären ab sofort auch die dauerhafte Installation an den bereits genehmigten Standorten ermöglichen.

 

Über die Umsetzung ist bis Ende des 1. Quartals dem KUM sowie den Ortsbeiräten zu berichten.

 

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Erläuterung

In vielen Brandenburger Gemeinden gehören Dialogdisplays zur Echtzeitanzeige der eigenen Geschwindigkeit mittlerweile zum festen Straßenbild und helfen nachweislich dabei, Autofahrende zur Drosselung ihrer Geschwindigkeit bei Ortsdurchfahrten zu motivieren. In allen bekannten Gemeinden, auch in unmittelbarer Umgebung, z.B. in Potsdam-Mittelmark, hängen diese meist dauerhaft am selben Ort.

Einige Ortsteile Potsdams, z. B. Satzkorn und Marquardt, haben sich auf den schwierigen Weg gemacht auch auf Potsdamer Gebiet solche Dialogdisplays an Gefahrenstellen zu ermöglichen. Dies bedeutet für die Ehrenamtlichen bereits einen immensen Planungs- und Umsetzungsaufwand, selbst wenn die Finanzierung einmal steht. Dieser wird jedoch massiv behindert, da die Umsetzung bisher nur gestattet wird, wenn zwangsweise Kooperationsvereinbarungen getroffen werden, die dieses Engagement unnötig stark einengen: Der Standort muss wöchentlich gewechselt werden!

Dies stellt zum einen eine unzumutbare Belastung für Ehrenamtliche dar, zum anderen widerspricht es dem ursprünglichen Ansinnen, diese explizit an bestimmten Gefahrenstellen aufzustellen, z.B. an Ortseingängen, Kitas oder Schulen, wo diese effektiv wirken können. Vor allem aber wird damit nahezu vollständig verhindert, dass solche Displays in Potsdam zum Einsatz kommen.

Auf Nachfrage stellte die LHP in der Drucksache 24/SVV/0935 dar, dass die LHP auf Grundlage des Beschlusses 22/SVV/0992 mittlerweile endlich auch selbst dabei ist, Dialogdisplays zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu beschaffen und über längere Zeiträume an potenziellen Gefahrenstellen zu installieren zu wollen.

Als einzigen Hinderungsgrund für die dauerhafte Installation führt die LHP an, dass der wöchentliche Standortwechsel den Wünschen der Bevölkerung nachkäme. Dies ist eine vollständig subjektive Einschätzung der Stadt. Diese bisherige Anordnungspraxis ist daher aufzuheben.

Dialogdisplays an festen Standorten sollen ab sofort das System der flexiblen Aufstellung ergänzen, um eine möglichst effektive und nachhaltige Nutzung der Dialogdisplays zu gewährleisten. Zudem wird somit weiteren Initiativen die Installation solcher Anlagen ermöglicht.

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