Antrag - 24/SVV/1252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister soll sicherstellen, dass die ordnungsbehördlichen Verordnungen der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen künftig frühzeitiger bzw. zügiger erlassen werden, z.B. für die Öffnung von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen spätestens im September. Außerdem soll die LHP prüfen, ob und wie der Verwaltungsaufwand für die Beantragung und Bewilligung für beide Seiten (Stadt und Einzelhandel) verringert werden kann.

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Erläuterung

Am 6. November 2024 hat die SVV die Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über Öffnungszeiten von Verkaufsstellen am 1. bzw. am 3. Adventssonntag beschlossen. Damit erhalten die betroffenen Gewerbetreibenden zu spät die Rechts- und Planungssicherheit, die sie benötigen, um den Personaleinsatz zu planen und Werbemaßnahmen zu treffen. 

 

Die späte Beschlussfassung ist umso schwerer nachvollziehbar, als die Gewerbetreibenden bereits im zweiten Quartal dazu aufgefordert werden, ihre Bedarfe zu melden. Falls hoher Verwaltungsaufwand für die lange Bearbeitungsdauer begründet, sollte die Stadt prüfen, wie dieser reduziert werden kann. In diesem Zuge sollte auch überprüft werden, ob die Antragstellung für die Gewerbetreibenden erleichtert werden kann.

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