Antrag - 24/SVV/1250
Grunddaten
- Betreff:
-
Sauberkeit in Potsdam weiter verbessern - zusätzliche Schritte prüfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
- Einreicher*:
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Volt - die PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie es Imbiss- und Restaurantbetreibern erleichtert werden kann, Mehrweggeschirr anzubieten, und ob die Einführung einer Steuer auf Einweggeschirr, wie in Tübingen, zur Vermeidung von Müll und zur Entlastung des Haushalts beitragen kann.
Der SVV ist im März 2025 über die Ergebnisse Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Seit Anfang des Jahres 2023 haben Anbieter von Speisen und Getränken “zum Mitnehmen” in Deutschland die Pflicht, Mehrweggeschirr anzubieten. Von der konsequenten Umsetzung könnte Potsdam profitieren, denn Müllentsorgung verursacht einen hohen Aufwand für die Stadt. Einen beträchtlichen Anteil haben dabei Becher und Verpackungen von Essen und Getränken “zum Mitnehmen”.
Allerdings verläuft die Einführung des Mehrweggeschirrs schleppend und Verstöße gegen die Pflicht können aus Personalmangel nicht geahndet werden. Deshalb sollten gemeinsam mit den Imbiss- und Restaurantbetreibern der Stadt Lösungen entwickelt werden, wie die Umstellung auf Mehrweggeschirr erleichtert werden kann, z.B. indem sich möglichst viele auf ein System einigen und dadurch die Rückgabemöglichkeiten verbessert werden.
Zudem sollte geprüft werden, ob in der LHP eine - in Tübingen bereits erprobte - Steuer für Einweg-Verpackungen für den Außer-Haus-Verzehr eingeführt werden könnte. Auch hier sind die Gewerbetreibenden sowie ggf. bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche und Handwerker aktiv und aufsuchend zu beteiligen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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453,9 kB
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