Antrag - 24/SVV/1248
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine Parteiveranstaltungen in Schulen
oder städtischen Verwaltungsgebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass staatliche Schulen und städtische Verwaltungsgebäude nicht mehr für Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen vermietet oder bereitgestellt werden.
Sollte zur Erreichung dieses Zieles die Neufassung oder Änderung von Satzungen oder Vergabeordnungen erforderlich sein, sind diese der Stadtverordnetenversammlung im April 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterung
In den letzten Jahren versucht die - sogar von den Verfassungsschutzbehörden bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall und in einigen Bundesländern bereits als gesichert rechtsextrem eingeschätzte - AfD auch in Potsdam immer wieder, Parteiveranstaltungen in städtischen Gebäuden durchzuführen. Dadurch soll die Normalität dieser antidemokratischen Partei in Rathäusern und Bildungseinrichtungen suggeriert werden. Außerdem erspart sich die AfD durch den Rückgriff auf die städtische Infrastruktur deutlich höhere Kosten für die Anmietung von Tagungsräumen bei privaten Anbietern.
Die AfD verbreitet und toleriert täglich Hetze gegen Geflüchtete, Homo- und Transsexuelle, Andersdenkende und Menschen, die nicht in ihr nationalistisches und völkisches Weltbild passen. Wir wollen für diese Menschen das Signal setzen, dass in der Landeshauptstadt Potsdam staatliche Schulen und öffentliche Gebäude klar erkennbar Räume sind, in denen für Parteien, die Ausgrenzung und Spaltung propagieren, kein Platz ist.
Da der Gleichbehandlungsgrundsatz den Ausschluss einzelner Parteien aus öffentlichen Räumen nicht zulässt, ist ein Verzicht aller Parteien und Wählergruppen auf die Nutzung der städtischen Gebäude erforderlich.