Antrag - 24/SVV/1234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Umfragesatzung der LHP 13/SVV/0095 wird in § 5 folgendermaßen ergänzt:

Als erster Punk wird eingefügt:

Die Entscheidungen zu Durchführung und zum Wortlaut von Umfragen werden durch Beschluss des Hauptausschusses getroffen.

Die Nummerierung der folgenden Punkte wird entsprechend angepasst.

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Erläuterung

Die Umfragesatzung der LHP 13/SVV/0095, die die §en 3a bzw. 5.6. der Hauptsatzung ergänzt, klärt die Frage der Beteiligung der Stadtverordneten als Voraussetzung für „informelle Einwohnerumfragen“ nicht eindeutig. Dem soll mit o.g. Beschluss abgeholfen werden.

Auf diese Weise kann sichergestellt werde, dass der Wortlaut von Umfragen zielgenau erfolgt und repräsentative Informationen aus der Einwohnerschaft in den Diskurs bzw. die Entscheidungen der SVV einfließen können.

Anlass für den Antrag ist das jüngste Beispiel einer Befragung zu den Strategischen Zielen der Landeshauptstadt, die die durch Stadtverordnetenbeschlüsse avisierte Aufnahme der Kultur in die Strategischen Ziele vernachlässigte und so als Einstieg in den Prozess zur Aktualisierung der Strategischen Ziele untauglich wurde. Dem hätte abgeholfen werden können, wenn die Umfrage zuvor im HA vorgestellt worden wäre.

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Anlagen

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