Beschlussvorlage - 24/SVV/1211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Besetzung des Stadtteilrates „Am Schlaatz“ als Beratungsgremium mit den Mitgliedern und Beratenden gemäß Anlage 3 sowie die Geschäftsgrundlage (siehe Anlage 4) werden beschlossen. Die Mitglieder der Fraktionen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

 

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Erläuterung

Der Stadtteilrat berät seit 2009 die Stadtverordnetenversammlung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen Am Schlaatz. Der Stadtteilrat wurde explizit im Zusammenhang mit dem nachgewiesenen besonderen Entwicklungsbedarf des Gebiets eingerichtet und ist wichtiger Bestandteil der Gesamtmaßnahme. 

Hiermit erfolgt lediglich die Neubesetzung des Stadtteilrates Am Schlaatz.

 

Mit der Neuwahl der Stadtverordnetenversammlung erfolgt auch die Neubesetzung des Stadtteilrates. Bei der Zusammensetzung wird unterschieden zwischen stimmberechtigten Mitgliedern und Beratenden ohne Stimmberechtigung. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Vertretern der Fraktionen und der Akteure aus den Stadtteilen sowie den Beiräten. Beratende sind Vertretende der Stadtverwaltung, des Quartiersmanagements bzw. des Entwicklungsbeauftragten und der Bewohnenden.

 

Die Mitglieder, die nicht durch die Fraktionen zu benennen sind, müssen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters durch die Stadtverordnetenversammlung formal per Beschluss bestätigt werden.

 

Die Berufung ist mit den in Anhang 3 (Liste der Besetzung) genannten Mitgliedern und Beratenden abgestimmt worden.

 

Die Geschäftsordnung für den Stadtteilrat „Am Schlaatz“ ist inhaltlich bereits am 03.06.2020 beschlossen worden (DS 20/SVV/0404), wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage jedoch redaktionell an die zwischenzeitlich geänderten Organisationsstrukturen der Stadtverwaltung angepasst (siehe Anlage 4)

 

Die Mitglieder der Fraktionen werden der Stadtverordnetenversammlung in Anlage 5 zur Kenntnis gegeben.

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