Beschlussvorlage - 24/SVV/1212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 Die Satzung über die Aufhebung der Entwicklungssatzung „Block 27“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 2 BauGB i. V. m. § 169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB (Anlage 1).

 

 

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Erläuterung

Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 2 BauGB i. V. m. 169 Abs. 1 BauGB ist die Satzung aufzuheben, wenn die Entwicklung durchgeführt ist. Die Grundstücke im Blockinnenbereich wurden neu geordnet und bebaut. Die Gebäude am Blockrand wurden fast alle modernisiert und instandgesetzt. Die Straßen um den Block wurden erneuert. Es sind keine Maßnahmen mehr offen, für deren Umsetzung besonderes Städtebaurecht benötigt wird. Somit ist die Entwicklung als durchgeführt zu betrachten. Details sind dem Abschlussbericht zu entnehmen.

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Anlagen

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