Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/1319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Ortsbeirat beschließt 500 € aus dem Ortsteilbudget für die Durchführung einer großen Einweihungsfeier des neugestalteten Dorfzentrums an der Ketziner Str. vor den Geschäften am 01.12.2024.

 

Von dem Geld werden notwendige Dinge für die Veranstaltung bezahlt, u.a. Getränke und Versorgung, Flyer, Kekse etc. für das Bastelangebot oder Stockbrot und Holz für die Feuerschalen. Dabei werden überwiegend lokale Geschäfte beauftragt, die nur die Materialkosten in Rechnung stellen.

 

 

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Erläuterung

Nach vielen Jahren unseres Engagements vor Ort konnte nach einem guten halben Jahr Bauzeit mit erheblichen Einschränkungen die Baustelle Ketziner Str. vor den zentralen Fahrländer Geschäften Mitte November bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen und für den Durchgangsverkehr wieder freigegeben werden. Die Umgestaltung sorgt für eine völlig neue Aufenthaltsqualität vor den zentralen Fahrländer Geschäften, die gefeiert werden will, zumal die Bevölkerung und Geschäftstreibenden über Monate hinweg große Einschränkungen und Umwege in Kauf nehmen mussten.

 

Daher wird am 01.12. ein feierliches Eröffnungsprogramm ehrenamtlich geplant, das von 14 bis 20 Uhr gehen soll. Die meisten Geschäftstreibenden vor Ort, darunter z.B. der Bürgerverein, das SteLi´s und der Bäcker beteiligen sich an dem Programm und der Durchführung. Das Programm startet mit einem feierlichen Eröffnungsprogramm, geht über in einen Familienbastelnachmittag, ehe ein adventliches Singen mit ehrenamtlichen Musikern an den Feuerschalen und im Anschluss noch eine Lesung im Kulturladen folgen. Für die feierliche Eröffnung mit Sektempfang werden auch Vertreter der Stadt und der Baufirma eingeladen. Außerdem spricht der Ortsvorsteher.

 

Die Durchführung erfolgt komplett ehrenamtlich, für die Unkosten sollen Mittel des Ortsteilbudgets genutzt werden.

 

Zur Illustration ist die Vorderseite des ebenfalls ehrenamtlich erstellten Flyers als Anlage beigefügt.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Baustelle konnte erst am 11.11. abgeschlossen werden, was nach Antragsschluss lag. Da vorher nicht eindeutig klar war, wann die Baumaßnahme beendet ist und wann daher gefeiert werden kann, konnte kein vorheriger Antrag erfolgen, da auch die konkreten Teilnehmer und damit das Programm und die Unkosten vom Datum abhingen. Daher traf sich das Planungsteam bestehend aus Mitgliedern der örtlichen Vereine, Geschäfte und des Ortsbeirates erst am 12.11.24.

 

Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme:

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

 

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Anlagen

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