Anfrage - 24/SVV/1311

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

Am 25.09.2024 beschloss die Stadtverordnetenversammlung: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich alle öffentlichen Gebäude, die vom Kommunalen Immobilienservice (KIS) bewirtschaftet werden, mit kostenlosen Periodenprodukten versorgt werden“ (Ds 24/SVV/0899).

 

Seitdem hat der Kommunale Immobilienservice (KIS) die Träger angeschrieben, die in städtischen Gebäuden soziale oder kulturelle Angebote betreiben. In dem Anschreiben wird über die geplante Einführung der kostenlosen Periodenprodukte in städtischen Gebäuden informiert und die Umlage der Periodenprodukte auf die Nebenkosten angekündigt. Für den Fall, dass die Träger mit der Kostenübernahme nicht einverstanden sind, will der KIS in dem betroffenen Gebäude keine kostenlosen Periodenprodukte anbieten – also den SVV-Beschluss 24/SVV/0899 nicht umsetzen.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Was beabsichtigt der Oberbürgermeister zu unternehmen, um alle vom KIS bewirtschafteten öffentlichen Gebäude zeitnah mit kostenlosen Periodenprodukten zu versorgen?

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